Überdachung

Rechtliches

„Unter freiem Himmel“ auch im überdachten Fußballstadion?

Ein Betroffener erhielt ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, weil er gegen das geltende Vermummungsverbot bei Fußballstadien verstoßen hatte. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte daraufhin zu klären, ob es sich bei einem Fußballspiel innerhalb eines Stadions auch dann um eine öffentliche Veranstaltung „unter freiem Himmel“ handelt, wenn der Tribünenbereich – wie im vorliegenden Fall – mit einer gegen...