Unterricht

Rechtliches

Schulpflicht gilt auch in Zeiten von Corona

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit sechs Beschlüssen (u.a. 2 K 851/22) festgestellt, dass das Regierungspräsidium Freiburg zu Recht Eltern schulpflichtiger Kinder unter Androhung von Zwangsgeldern aufgegeben hatte, für eine regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht staatlich anerkannter Schulen zu sorgen.