Der Minister des Hessischen Kultusministeriums legte mit zwei Erlassen den Rahmen des Schulunterrichts während der COVID-19-Pandemie fest. Mit diesem Rahmen wurde für Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen konnten, die Möglichkeit eingerichtet, am Unterricht per Videokonferenz-Livestream teilzunehmen.
Unterricht
Schulpflicht gilt auch in Zeiten von Corona
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit sechs Beschlüssen (u.a. 2 K 851/22) festgestellt, dass das Regierungspräsidium Freiburg zu Recht Eltern schulpflichtiger Kinder unter Androhung von Zwangsgeldern aufgegeben hatte, für eine regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht staatlich anerkannter Schulen zu sorgen.