Beim Ausscheiden aus Unternehmen: Trennungs-Check
Wissens- oder Leistungsträger, die das Unternehmen verlassen, bereiten den Verantwortlichen immer ein gewisses Unbehagen. Bei der Kündigung entwickelt sich die Ungewissheit, ob der Mitarbeiter die nachvertraglichen Schutzregelungen auch wirklich einhält.
Aktuelle Beispiele (Auswahl)
- Ein Auftraggeber stellte Ende des letzten Jahres fest, dass die Kündigung eines seiner Geschäftsführer wohl aufgrund eines Wechsels zur Konkurrenz erfolgte und das in ein anderes Unternehmen, als von Auftraggeberseite erwartet.
- Kündigungen von mehreren Mitarbeitern aus Schlüsselpositionen waren erfolgt und der Verdacht lag nahe, dass die Einkaufsleiterin, der Vertriebschef und vier Außendienstmitarbeiter – und mit Ihnen die Kundschaft – zum Wettbewerb abgewandert waren. Eine Überprüfung bei zunächst zwei Mitarbeitern, die vertraglich ein Wettbewerbsverbot zu beachten hatten, war sofort erfolgreich. Im Januar dieses Jahres sind fünf weitere Personen observiert worden und dann wurden sieben Personen an der Adresse des „aggressiven“ Wettbewerbers gefunden. In der Zwischenzeit war zu erfahren, dass die einstweiligen Verfügungen aufgrund der eidesstattlichen Versicherungen dazu geführt haben, dass den sieben Personen gerichtlich die Tätigkeit in der neuen Firma bis zum Ende des dritten Quartals 2012 untersagt wurde.
- Ein Dienstleistungsunternehmen erhielt die Kündigung einer leitenden Angestellten, die einen Wechsel zu einem Wettbewerber vornehmen wollte. Sie wurde freigestellt und wegen des Risikos, dass sie schon für die Konkurrenz ihre Tätigkeit aufnahm und zeitnah das Know-how aus dem bisherigen Tätigkeitsbereich übertragen könnte, wurde sie observiert. Dabei tauchten aus ihrem früheren Kollegenkreis drei weitere Personen auf, die während ihrer „Arbeitsunfähigkeit“ ebenfalls als Zuträger für ihre Kollegin an neuer Wirkungsstätte fleißig waren.
Bei der zunehmenden Beauftragung privater Detektive in diesem Bereich scheint sich ein Trend zu entwickeln, der wohl zurückzuführen ist auf die relativ gute wirtschaftliche Lage und damit gute Aussichten, entweder in der Selbstständigkeit oder bei einem neuen Arbeitgeber bessere Vergütungsbedingungen zu erreichen.
Das ist für private Ermittler nicht neu, jedoch in dieser Häufigkeit und bei der Anzahl der Personen, die ihre Verträge verletzen und nahezu skrupellos agieren, z.T. nach mehr als 20-jähriger Betriebszugehörigkeit bei dem vorherigen Arbeitgeber, signifikant.
Trennungs-Check
Detektiv-Institut Kocks GmbH, Düsseldorf, hat aus Ermittlungsaufträgen den Flyer „Trennungs-Check“ entwickelt und überprüft im Rahmen eines unternehmerischen Risikos gemäß KonTraG, ob die folgenden Schutzregelungen eingehalten werden:
- Rückgabe von Unterlagen, Ausrüstung und Schlüsseln,
- Einhaltung des Wettbewerbsverbots,
- Beachtung des Kundenschutzes und
- Verschwiegenheit.
Die Trennungs-Checkliste umfasst u.a. alle Fragen zur bisherigen Position, Kündigung und arbeitsvertraglichen Regelungen bis zum Arbeitsende, Auffälligkeiten und den neuen Tätigkeitsbereich.
Praxishinweise Der Einsatz privater Ermittler hat folgende Vorteile:
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