Mitwirkung an der Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur
Ermutigt durch die öffentliche Anerkennung der Tatsache, dass die privaten Sicherheitsdienste wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind (vgl auch Sicherheitsarchitektur strebt nach mehr Qualität [Dr. phil. Ulrich Jochmann], Sicherheitsmelder vom 4.6.12), bemüht sich der BDSW, das Niveau der Sicherheitswirtschaft weiter zu steigern. Damit will man einerseits dem Gesetzgeber signalisieren, dass „die Privaten“ in der Lage sind, eigene Standards zu entwickeln und umzusetzen. Andererseits soll den Kunden vermittelt werden, dass – trotz des enormen Kostendrucks – ausschließlich eine hohe Dienstleistungsqualität akzeptabel ist.
Folgende Eigenleistungen des BDSW sind in diesem Zusammenhang vorgesehen:
- Beiträge zum Entwurf/zur Weiterentwicklung spezieller Rechtsvorschriften bzw. Regelwerke für die Sicherheitswirtschaft,
- Mitwirkung an der DIN 77200-Version 2014, damit diese künftig als Zertifizierungsgrundlage für die Sicherheitswirtschaft dienen kann,
- Einführung eines für BDSW-Qualitätsstandards, der für alle Verbandsmitglieder verbindlich sein wird.
BDSW – Qualitätsstandard
Der verbandseigene Qualitätsstandard orientiert sich an den Maßstäben einer seriösen Unternehmensführung. Seine Einhaltung ist durch unabhängige (externe) Audits zu belegen, die in einem dreijährigen Zyklus wiederholt werden müssen. Fünf Schwerpunkte bilden den Inhalt dieses Standards:
- In den Allgemeinen Anforderungen wird beschrieben, welche Kriterien ein privater Sicherheitsdienst erfüllen muss. Diese reichen von der Gewerbeerlaubnis über diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen bis hin zu Verpflichtungserklärungen zum Geheim- und Datenschutz.
- Die Qualifizierungen orientieren sich an der „Bildungspyramide“ der Sicherheitswirtschaft und geben einen anspruchsvollen Rahmen vor. Dieser beschreibt Mindestanforderungen für Beschäftigte und Führungskräfte, die jeweils nach Einsatzgebiet und Leitungsebene differenziert sind.
- Auszubildende, Praktikanten und Umschüler müssen so eingesetzt und betreut werden, dass deren „verdeckte“ Verwendung als „Billigarbeitskräfte“ ausgeschlossen bleibt. Damit soll zugleich unseriösen Praktiken in der Branche Einhalt geboten werden.
- Forderungen zur Tariftreue zielen auf das Einhalten gesetzlicher Mindestlöhne und tariflicher Vorgaben sowie die Umsetzung des Erfüllungsortprinzips.
- Der Einsatz von Subunternehmen darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen und wird über ein „Stufenmodell“ realisiert. Grundsätzlich sind BDSW–Mitglieder als Nachunternehmer zu binden (Stufe 1). Sollte dies im Einzelfall auf Grund fachlicher oder räumlicher Anforderungen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, tritt Stufe 2 in Kraft. In der können Unternehmen gebunden werden, die nicht dem BDSW angehören. Diese müssen allerdings „allgemeine Anforderungen“ (siehe Nr. 1) weitgehend und nachweislich erfüllen.
Basis für Zertifizierungen: DIN 77200:2014
Während die DIN 77200 bislang als Hilfsmittel gedacht war, auf dessen Grundlage eine ausschreibende Stelle die Angebote der verschiedenen Wettbewerber qualitätsorientiert vergleichen konnte, soll sie künftig so strukturiert werden, dass sie als Basis für Zertifizierungen dienen kann.
Eine wesentliche Absicht dieses Vorhabens besteht darin, die Vielfalt an Zertifizierungserfordernissen zu bündeln. Das bedeutet, die (meist vorhandenen) zertifizierten Systeme nach ISO 9001, die von den Innenbehörden geforderte Zertifizierung, der BDSW-Standard, der ebenfalls überprüft werden muss und die NSL-Zertifizierung gem. EN 50518 würden mit der Zertifizierung nach DIN 77200 verknüpft. Gelänge dies, würde es möglich sein, die Erfüllung der geforderten Kriterien in einem komplexen Verfahren nachzuweisen, was wirtschaftlich durchaus sinnvoll wäre.
Die DIN 77200:2014 soll in drei Teile gegliedert sein, die „grundlegende Anforderungen“ (Teil 1), „Anforderungen an Tätigkeitsbereiche“ (Teil 2) und „auftragsbezogene Anforderungen“ (Teil 3) beschreiben.
Praxishinweise
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