Aus- und Fortbildung

Sicherheitsfachpersonen für Versammlungsstätten

RBV

Veranstaltungsschutz: Zusammenwirken von Security und Safety

Objektschutz umfasst die Sicherung von Objekten einschließlich dort anwesender Personen unter Einsatz personeller, organisatorischer und sicherheitstechnischer Maßnahmen. Wird ein Objekt wegen entsprechender baulicher Anlagen für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen sowie als Schank- oder Speisewirtschaft ausgestattet, wird es als Versammlungsstätte nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung bezeichnet. Danach zählen folgende Versammlungsräume zu Versammlungsstätten:


  • Versammlungsräume für mehr als 200 Personen,

  • nicht überdachte Szenenflächen für mehr als 1.000 Personen sowie

  • Sportstadien mit Besuchertribünen und nicht überdachten Sportflächen, die mehr als 5.000 Besucher fassen.


An Versammlungsstätten werden erhöhte Anforderungen an den Brandschutz und an die Flucht- und Rettungswege gestellt.

Versammlungsstättenverordnung

Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV bzw. VStättVO) bezeichnen viele Bundesländer die jeweilige landesspezifische Rechtsordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten bezieht. Die deutsche Bauministerkonferenz hat ein Muster für eine Versammlungsstättenverordnung erstellt. Diese soll zwar der Vereinheitlichung der Länderregelungen gelten, ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.



Die VABEG®-Eventsafety Deutschland GmbH mit Sitz in Donauwörth entwickelt Verfahrensweisen für die Besuchersicherheit auf Veranstaltungen und in ortsfesten Versammlungsstätten. Die enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsunternehmen ist dabei von Bedeutung, um gemeinsam mit einem reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen und der Sicherheit in Haftungsfällen die Besucherzufriedenheit zu erzielen.

VABEG®-Eventsafety Deutschland GmbH

Die Dachorganisation für Entwicklung und Dienstleistungen technischer und baurechtlicher Veranstaltungs- und Versammlungsstättensicherheit liefert nicht zuletzt wegen ihres Konzeptes einer engen Zusammenarbeit mit Sicherheitsunternehmen ein Beispiel dafür, dass Safety und Security sich gemeinsam am Markt gewinnbringend und kundeneffektiv bewähren können. Die Geschäftsleitung betont, dass Sicherheitsunternehmen aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken sind. So sind die Verantwortlichen davon überzeugt, dass nur ein Sicherheitsdienst mit einem geschickt ausgewählten und taktisch klug platzierten Personal nach guter Vorbereitung mit Sicherheitsfachpersonal Veranstaltungsbesucherströme vor allem in schwierigen Lagen sicher aus einer Versammlungsstätte leiten kann.



Das VABEG® Sicherheitsverfahren setzt sämtliche gesetzlichen Forderungen um, welche die Verantwortlichen zu bewältigen haben, um Besucher auch auf der Grundlage des grundgesetzlich verankerten Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) vor Gefahren jeglicher Art zu schützen.

Mit einem eigens entwickelten System wird Sicherheitsfachpersonal für Versammlungsstätten geschult.

Vabeg-Schulungsstätte für Sicherheitsfachpersonen

Auf der Burg Harburg/Schwaben werden die heranstehenden Sicherheitsfachpersonen in Lehrgangs- und Seminar-Form in Sachen Versammlungstättensicherheit geschult.

Gleichsam zur Verifizierung der Vabeg-Praxis einer engen Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsgewerbe ist hinsichtlich der grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen hervorzuheben, dass die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO von einer IHK erfolgreich abgenommen worden ist. Damit ist der Nachweis erbracht, dass eine erfolgreich geprüfte Person Kenntnisse über notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse zum Sicherheitsgewerbe erworben hat, die ihr die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Folgende Schulungsthemen werden angeboten:


  • Sicherheitsfachperson für Versammlungsstätten


Vermittelt werden Kenntnisse in Theorie (Modul I) und Praxis (Modul II) zu rechtlichen Anforderungen an die Planung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsstätten einschl. möglicher Gefährdungen.

Anmerkung: Computer-Hardware mit zugehöriger Software sind mitzubringen.

Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung erfolgt Zertifizierung nach TÜV Saarlandgruppe und Vabeg Eventsafety Deutschland.

  • Sicherheitsobperson für Versammlungsstätten


Schulung wie Sicherheitsfachperson; besonders hohe Fachkunde sowie praktische Erfahrung muss nachgewiesen werden können; sie erstellt Empfehlungen für Sicherheitsfachpersonen in den jeweiligen Bundesländern auf der Basis dortigen Landesrechts. Bei Problemstellungen ist sie erste Kontaktperson für Behörden und Sicherheitsfachpersonen.

  • Seminar Grundlagen der Veranstaltungssicherheit


Das Seminar von zwei Tagen Dauer wendet sich mit dem Thema Besuchersicherheit an Event- und Facility-Manager, Brandschutzbeauftragte und Architekten. Grundlage ist die Literatur: Rechtshandbuch Veranstaltungspraxis, Taschenlexikon Eventsafety, Anforderungen an Versammlungsstätten (digital).

  • Workshop Eventsafety – planen und organisieren


In Zusammenarbeit mit TÜV Saarland Bildung und Consulting GmbH:

Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung muss der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sowohl die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen als auch den Brandschutz während des Betriebes gewährleisten. Anhand praktischer Übungen und Fallbeispiele werden betriebssicher abgelaufene Veranstaltungs-Fälle vorgestellt:

Fall 1:Im Fussballstadion sind 40.000 Besucher versammelt; nach Ende des Spiels werden 20.000 Personen in der Innenstadt die Meisterschaftsfeier besuchen.

Fall 2:Im Anschluss an die ausverkaufte Theatervorstellung findet im Foyer eine Catering-Veranstaltung für Künstler und Besucher statt.

Fall 3: Für das Rockkonzert in der Veranstaltungshalle in der Innenstadt sind neben zwei großen Diskotheken bereits 1.000 Karten verkauft; gewaltbereite Gruppen haben ihr Kommen angekündigt.








Weiterführende Informationsmöglichkeiten zu Schulungs-Inhalten, -Kosten, -Zeiten:

  • Vabeg Event Safety Deutschland GmbH, Zum Thäle 18, 86 609 Donauwörth, Tel.: (0906) 999 88-90, Fax: (0906) 999 88-91, Geschäftsführer Michael Öhlhorn;

  • TÜV Saarland Bildung und Consulting GmbH, Am TÜV 1, 66 280 Sulzbach, Tel.: (06897) 506-511, Fax: (06897) 506-215, E-Mail: info@tuev-seminar.de.