Sicherheit

Datenschutz verhindert nicht Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung

Ermittlungen auch ohne Videoüberwachung

Beim Gesetzgeber kommt Hektik auf, es muss noch schnell vor der Bundestagswahl 2013 „Flagge“ gezeigt werden, schließlich kommt es auf jede Wählerstimme an.

Die Planung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes und in diesem Zusammenhang das Verbot verdeckter Videoüberwachung kann und soll nicht verhindern, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz des Eigentums der Unternehmen nachkommen. Bei konkretem Anfangsverdacht sind private Ermittler nach wie vor in der Lage, durch andere qualifizierte Maßnahmen als Ersatz für verdeckte Videoüberwachung tätig zu werden.

Observation, Recherche und Einsatz erlaubter Technik

Detektivische Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus


  • Beobachtung (Observation),

  • Ermittlung (Recherche) sowie

  • Einsatz erlaubter Technik, z.B. gegen, also für die Suche nach verbotener Abhörtechnik (hochsensible Wanzen-Suchgeräte).


Damit die Ergebnisse ggf. auch vor Gericht verwertet werden können, ist oberstes Gebot eine korrekte und legale Arbeitsweise mit präziser Dokumentation der gewonnenen Erkenntnisse. Genau drauf arbeiten die Ermittler bei jedem Auftrag akribisch hin.

Aufgaben privater Ermittler

Detektive KOCKS klären seit über 55 Jahren Problemfälle am Tatort Arbeitsplatz, insbesondere Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Untreue, Geheimnisverrat, Schwarzarbeit, Sabotageabwehr und Lohnfortzahlungsbetrug (Vortäuschen einer Erkrankung). Darüber hinaus stehen auf dem Programm: Aufklärung bei Versicherungsmissbrauch, Patent- und Verfahrensverletzungen bei Marken- und Produktpiraterie u.a. mehr.

Der Aufgabenkatalog umfasst mehr als 30 verschiedene Delikte, die konstant zu mehr als 90 % der Fälle aufgeklärt werden können. In der überwiegenden Mehrzahl wird der Anfangsverdacht des Auftraggebers bestätigt. Eine „weiße Weste“ der Verdachtsperson lässt sich nur in Ausnahmefällen bescheinigen.

Belastendes und entlastendes Material

Die Verantwortlichen der Unternehmen stehen in der gesetzlichen und rechtlichen Pflicht, von ihrem Unternehmen Schaden abzuwenden oder zu begrenzen. Die Polizei ist für firmeninterne Probleme selten der geeignete Ansprechpartner. Hier übernehmen private Ermittler eine wichtige Funktion, sei es im Vorfeld kriminalpolizeilicher Untersuchungen oder bei der Beweisbeschaffung für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen – und hier gilt die Suche in beide Richtungen: Belastendes als auch entlastendes Material. Jede Untersuchung findet von neutraler Position aus statt, Detektive sind nicht erfolgsabhängig honoriert und als neutrale Zeugen vor Gericht oder bei Gegenüberstellung in außergerichtlichen Verfahren unverzichtbar.

Inanspruchnahme detektivischer Hilfe

Gegenwärtig dürfen unter bestimmten, strengen Voraussetzungen noch verdeckte Videoüberwachungen stattfinden. Bei KOCKS in Düsseldorf steht bei anstehendem Problem und der Absicht, detektivische Hilfe in Anspruch zu nehmen, zunächst eine honorarfreie Beratung an, die über Möglichkeiten und Grenzen detektivischer Tätigkeit aufklärt.

Die Beratung ist praxisbezogen und hilft oft dem Unternehmen, mit eigenen Bordmitteln einer Fehlentwicklung entgegenzusteuern – sprich eine Schadstelle abzudichten und somit den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden. In allen anderen Fällen obliegt es den Verantwortlichen des geschädigten Unternehmens, detektivische Hilfe von zuverlässiger Stelle zur Sachverhaltsklärung und Beweissicherung in Anspruch zu nehmen.







Praxishinweise


  • Empfohlen wird die Beauftragung eines Anwaltes zur Abschätzung der gerichtlichen Verwertbarkeit des Ergebnisses. Der Auftraggeber muss jedoch sicher sein, dass der Auftrag kostenmäßig nicht aus dem Ruder läuft.

  • KOCKS-Honorare orientieren sich an den Preisspiegeln der Verbände.

  • Detektivkosten sind nach ZPO § 91 und BGB § 249 erstattungsfähig.