Firmen-Know-how wandert aus dem Unternehmen
Den Arbeitplatz im Laufe des Berufslebens zu wechseln, ist für die Karriere nützlich und das auch für den neuen Arbeitgeber. Mitunter werden solche Veränderungen vom Personal für Gehaltssprünge genutzt, dabei kommt es nicht selten zu regelrechten Wechselspielchen von A zu B, von B zu A etc.
Wechsel von Führungskräften
Seit etwa drei Jahren verbuchen Detektive KOCKS allerdings einen neuen Trennungs-Trend. Da ziehen Führungskräfte zum Teil in größeren Gruppen und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit geschlossen vom bisherigen Arbeitsplatz ab, einerseits in die Selbstständigkeit, andererseits schnurstracks zum Wettbewerber des bisherigen Unternehmens. Und das so schnell wie möglich, denn der Wechsel muss sich ja bezahlt machen für die neue Firma und die Akteure, außerdem müssen Kunden-/Lieferanten-Kontakte „heiß“ bleiben.
Folgen für Wechsler und neue Arbeitgeber
Das hat für den ehemaligen Arbeitgeber böse Konsequenzen und zieht immer öfter prozessuale Auseinandersetzungen nach sich. Dadurch entstehen ebenfalls für die Wechsler und den neuen Arbeitgeber Folgen. Es kann bei Nachweis eine gerichtliche Untersagung an das Personal geben, bereits während der Freistellung vom früheren Arbeitsplatz beim Wettbewerber zu arbeiten oder zur Einhaltung vertraglicher bzw. gesetzlicher Kündigungsfristen.
Vortäuschen eines Branchenwechsels
Ganz Schlaue wollen das Risiko des Auffallens bei geltendem Wettbewerbsverbot umgehen. Da wird z.B. ein Branchenwechsel vorgetäuscht oder die neue Anstellung nicht direkt bei der Konkurrenz, sondern zum Schein bei deren „entferntem“ Tochterunternehmen vorgenommen, in der Annahme, dass dies wasserdicht sei und nicht aufgedeckt werden könne.
Diese Probleme haben nicht nur Handel, Handwerk und Industrie sondern auch Dienstleister und vielfach Freiberufler – da wandern dann gleich die Patienten und Mandanten mit ab.
Beispiele
aus erledigten Aufträgen der Detektiv-Institut Kocks GmbH, Düsseldorf:
- Ein Unternehmer stellte Mitte Dezember vergangenen Jahres fest, dass die Kündigung eines seiner Geschäftsführer aufgrund eines Wechsels zur Konkurrenz, in ein anderes Unternehmen als von Auftraggeberseite erwartet, erfolgte. Darüber hinaus sind weitere Kündigungen von sechs Mitarbeitern aus Schlüsselpositionen erfolgt und der Verdacht lag nahe, dass die Einkaufsleiterin, der Vertriebschef und vier Außendienstmitarbeiter – und mit Ihnen die Kundschaft – zum Wettbewerb abwanderten.
Die Überprüfung bei zunächst zwei Mitarbeitern, die vertraglich ein Wettbewerbsverbot zu beachten hatten, war sofort erfolgreich. Fünf weitere Personen wurden observiert und alle weiteren Personen unter der Adresse des „aggressiven“ Wettbewerbers ausfindig gemacht.
Die einstweiligen Verfügungen aufgrund der eidesstattlichen Versicherungen der Detektei hatten dazu geführt, dass sieben Personen die Tätigkeit in der neuen Firma gerichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2013 untersagt wurde. So entstand Gelegenheit zur Pflege und Erhaltung der Lieferanten- und Kundenverbindungen. - Ein Dienstleistungsunternehmen erhielt die Kündigung einer leitenden Angestellten, die aufgrund ihrer Einlassungen im Kollegenkreis einen Wechsel zu einem Wettbewerber vornehmen wollte. Sie wurde freigestellt und wegen des Risikos, dass sie schon ihre Tätigkeit für die Konkurrenz aufgenommen hatte, observiert. Sie konnte somit zeitnah das Know-how aus dem bisherigen Tätigkeitsbereich unverzüglich übertragen. Dabei tauchten aus ihrem bisherigen Kollegenkreis drei weitere Personen auf, die während „Arbeitsunfähigkeit“ ebenfalls als Zuträger für ihre Kollegin an neuer Wirkungsstätte fleißig waren. Durch diesen Zufallstreffer hatte der Auftraggeber genügend Erkenntnisse, um gegen alle Beteiligten konsequent vorzugehen.
- Ein Arzt verkaufte seine Praxis und verpflichtete sich, nicht im Umkreis von 20 km und innerhalb von zwei Jahren erneut zu praktizieren. Die Erwerber der Praxis stellten gleich zu Beginn ihrer Selbstständigkeit fest, dass die Telefonleitungen „gestört“ waren. Wie sich herausstellte, waren die Leitungen auf andere Anschlüsse umgeleitet. Was ausblieb waren Patienten und offenbar fehlten auch einige Patientenunterlagen.
Die Detektei hat innerhalb kurzer Zeit den Zahnarzt im selben Ort, ca. drei km von seiner alten Adresse entfernt, in modernen Praxisräumen mit fünf Behandlungsstühlen festgestellt.
Praxishinweise
|