Aus- und Fortbildung

Awareness-Training für Sicherheitskräfte

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Sicherheitsdienste müssen sich u.a. mit der Frage der Erkennung von Attentätern in der Vortat-Phase befassen. Das ist die Phase, in der Attentäter am Zielort aktiv sind. Es ist zudem die Phase der letzten Eingriffsmöglichkeit.

Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (VSW) bietet diesbezüglich auch Interessierten außerhalb Norddeutschlands ein Awareness-Training für Sicherheitskräfte an. Dieses sensibilisiert die Teilnehmenden dafür, dass kriminelle Aktionen stets eine Planungs- und Vorbereitungsphase enthalten und informiert, wie entsprechendes Verhalten zu erkennen und vorzubeugen ist.

Begriffsdefinition Awareness
  • Laut gängigem Wörterbuch steht der englische Begriff „awareness“ für „Bewusstheit, Erkenntnis“.
  • Im Unternehmensschutz – Praxishandbuch ist zu lesen: „Einen passgenauen deutschen Begriff gibt es nicht. Der Inhalt wird am ehesten durch folgende Wörter oder Umschreibungen erfasst: Achtsamkeit, Gewahrsein, Prozess der Sensibilisierung, Prozess der Bewusstseinsbildung. Die Frage sollte aufgeworfen werden, wie sich ein Security-Konzept wirtschaftlich darstellen lässt (z.B. Senkung von Diebstählen oder Sachbeschädigungen bzw. Reduzierung/Verhinderung von Korruption) bzw., wo dies nicht möglich ist, wie sich der Nutzen für den Betrieb veranschaulichen lässt? Dieses Ziel zu erreichen, wäre eine Aufgabe von Awareness.“[1]
  • Im Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit ist der Begriff „Security Awareness“ zu finden. Demnach sei es für ein Unternehmen, welches viel mit vertraulichen Informationen hantiere, sehr lohnenswert, sich über ein professionelles Awareness-Konzept Gedanken zu machen.[2]
Sensibilisierung an Gefahrenorten

Die VSWN-Schulung soll die Wahrnehmungsfähigkeit des Security-Personals fördern, welches Aufgaben an Gefahrenorten auszuüben hat. Denn auch modernste Überwachungstechnik kann menschliche Wahrnehmungsfähigkeit nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. Insbesondere bei Einsätzen auf Flughäfen und anderen Verkehrseinrichtungen/Gefahrenorten soll Sicherheitspersonal befähigt werden, terroristische Aktivitäten noch in der Vortat-Phase zu erkennen.

Rechtlich ist dies möglich, da gezieltes, kurzfristiges Beobachten von Menschen und deren Aktionen und Interaktionen ohne technische Hilfsmittel nach herrschender Meinung keinen unzulässigen Rechtseingriff darstellt. Zusätzliche Eingriffsermächtigungen sind somit nicht erforderlich.

Schulungsinhalte

Der VSWN vermittelt in eintägigen Inhouse-Seminaren „Awareness an Gefahrenorten“ (AGO-Seminar) unmittelbar am Einsatzort der Sicherheitskräfte.

Inhalte der Schulung sind (Kurzfassung):

  • Beobachten des eigenen Arbeitsumfeldes
  • Erkennen von besonderen Verhaltensweisen und verdächtigen Gegenständen
  • Einschätzen als mögliche Vorbereitungshandlungen terroristischer und krimineller Aktionen
  • Zusammenwirken mit der und Meldung an die Einsatz-Leitstelle
  • Meldung an die Polizei.

In einer gemeinsamen Auswertung erfolgt eine Analyse, wobei die Teilnehmer erläutern sollen, warum ihnen gerade dieses Verhalten oder jener Gegenstand verdächtig erschien und welche Maßnahmen sie eingeleitet haben. Das AGO-Seminar wird auch Interessierten außerhalb Norddeutschlands angeboten.

Praxishinweise

Im Rahmen der polizeilichen Verhaltenserkennung beobachtete Verhaltensweisen potentieller Täter sind[3]:

  • Häufiges Sich-Umschauen, auf die Uhr Schauen;
  • Ständiges oder sich wiederholendes Befühlen der Stellen, an der sich eine verborgene Waffe befinden könnte;
  • Im Vergleich zu anderen Personen völlig atypisches Bewegen;
  • Mehrfaches Anlaufen einzelner Geschäftsauslagen;
  • Auf große Distanz zu anderen Personen bedacht sein.

Nähere Informationen zum Awareness-Training für Sicherheitskräfte beim VSWN erteilen:

Quellen

VSWN-Schulung: Awareness – Tätererkennung in der Vortatphase

[1] Feuerlein, Hermann: Awareness-Programme – Awareness als Pfeiler erfolgreicher Securitykonzepte in: Ohder, Claudius (Hrsg.), Unternehmensschutz – Praxishandbuch , Teil B 4.1 – 4.4.5, Stuttgart, 2012

[2] Paulus, Sachar: Maßnahmen gegen willentlich herbeigeführte Ereignisse, in: Stober, Rolf/Olschok, Harald u.a. (Hrsg.): Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit , S.986 f., Stuttgart, 2012

[3] Grochowski, Maike: Aktuelle Praxis und Implikationen von Attentätern – Polizeiliche Verhaltenserkennung  in: Bundespolizei kompakt, 39. Jahrgang, 5-2012, S. 23 ff