Rechtliches

Datenschutz für Arbeitnehmer

© moonrun - Fotolia.com

Arbeitgeber dürfen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern dies für die Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig ist.

So die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“.

Die Zulässigkeit dieser Erhebung setzt voraus, „dass sie nach Art und Ausmaß in Anbetracht der verfolgten Ziele angemessen ist“. Entsprechendes gelte auch für die Erhebung von Daten in sozialen Netzwerken und Internetforen.

Die Bundesregierung bekräftigte des Weiteren ihr Ziel, die derzeit laufenden Verhandlungen über eine Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene voranzutreiben. Sollte dies auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein, ist zunächst eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz beabsichtigt (Bundestags-Drucksache 18/11/22).

Quellen

Bundestags-Drucksache 18/11/22