Sicherheit

BDSW reagiert auf Übergriffe in nordrhein-westfälischen Aufnahmelagern

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Laut den dem BDSW vorliegenden Informationen wurden bei der Auftragsvergabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister elementare gewerberechtliche Vorgaben missachtet.

Wenn vorbestrafte Sicherheitskräfte eingesetzt werden, so deute das darauf hin, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht stattgefunden habe, betont der Verband. Eine Zuverlässigkeitsprüfung müsse sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Branche vor Ausübung ihrer Tätigkeit vorgenommen werden.

Höhere Standards, mehr Qualifikation und mehr Kontrolle, lautet seit Längerem die Devise des BDSW. Um als qualifizierte Fachkraft mit mehr Verdienst als dem Mindestlohn aufzusteigen, sollte der Beruf qualifiziert gelernt werden. Zudem sollte es jährliche strenge Überprüfungen aller Beschäftigten geben, ob sie straffällig geworden sind, fordert Verbands-Geschäftsführer Harald Olschok. “Der Schutz von sensiblen Aufnahmelagern von Asylanten kann nicht von Mindestlohnkräften gewährleistet werden”, betonte er.

Olschok fordert daher vom Gesetzgeber eine jährliche Zuverlässigkeitsprüfung aller Beschäftigten der privaten Sicherheit vorzunehmen. Auch eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz sei, in besonders sensiblen Einsatzbereichen, seit vielen Jahren möglich. Letztlich aber sei jeder Auftraggeber, ob privat oder staatlich, gefordert, bei der Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters höchste Qualitätsmaßstäbe vorauszusetzen. Die Verantwortung des Auftraggebers könne nicht uneingeschränkt auf den privaten Sicherheitsdienstleister abgewälzt werden, so der Verband. 

Quelle:

Presseinformation des BDSW 49/2014