Sicherheit

Bundesrat stimmt Gesetz zur Verfassungsschutzreform zu

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Die Länder billigten am 25. September 2015 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (Bundesrat-Drucksache 382/15). Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Konsequenzen aus NSU-Mordserie

Die neuen Regeln verpflichten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur besseren Zusammenarbeit. Zukünftig müssen sich die Ämter intensiver abstimmen und ihre Informationen austauschen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich klare Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten. Das Gesetz zieht damit die Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie.

Quelle: Bundesrat
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