Darf der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach der Beschäftigten zugreifen, wenn sie ungeplant abwesend sind? Diese und andere Fragen sind immer häufiger Thema arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.
Datenschutzrechtlich bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die anfallenden personenbezogenen Daten, und zwar sowohl der Beschäftigten als auch ihrer Kommunikationspartner und Dritter, deren Namen in einer E-Mail genannt wird. Für die Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit ist es sehr relevant, ob den Beschäftigten auch die private Nutzung des Internets und/oder des betrieblichen E-Mail-Postfachs am Arbeitsplatz gestattet worden ist.
Mehr Rechtssicherheit wollen die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder nun mit einer neuen Orientierungshilfe geben. Sie soll es den Arbeitgebern und den Beschäftigten erleichtern, eine klare Regelung im Unternehmen zu erreichen, soweit eine private Nutzung des Internets und/oder des E-Mail-Dienstes erlaubt sein soll. Zudem enthält die Orientierungshilfe ein Muster für einen Betriebsvereinbarung/Richtlinie für die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs. Das Muster kann auch als Beispiel genommen werden, um diese Punkte in eine Anweisung oder in den einzelnen Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Empfehlungen der Aufsichtsbehörden
- Es wird empfohlen eine schriftlichen Regelung zu treffen, in der die Fragen des Zugriffs, der Protokollierung, Auswertung und Durchführung von Kontrollen eindeutig festgelegt werden.
- Auf mögliche Überwachungsmaßnahmen und in Betracht kommende Sanktionen sind die Beschäftigten hinzuweisen.
- Sofern der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Möglichkeit zur Nutzung des betrieblichen E-mail-Accounts für private E-Mail-Kommunikation ermöglichen möchte, sollte er bedenken, dass er dann an das Fernmeldegeheimnis gebunden ist. Dies führt in der Praxis regelmäßig zu erheblichen Konflikten, wenn der Arbeitgeber für den Geschäftsablauf auf das betriebliche Postfach der Beschäftigten zugreifen möchte.
Weitere Tipps und Hinweise zu den Themen wie Regelungen für Geheimnisträger, Umgang mit Spamfilter und Virenschutz etc. finden Sie in der neuen Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, die kostenfrei hier heruntergeladen werden kann.
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