Die Europäische Kommission hat am 29. Februar 2016 ein Legislativpaket zum EU-US-Datenschutzschild vorgelegt, mit dem ein neuer Rahmen für den Austausch kommerzieller Daten geschaffen und damit das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr wiederhergestellt werden soll.
Datenschutz-Rahmenabkommen
Erst kürzlich, am 24. Februar, hatte US-Präsident Barack Obama den „Judical Redress Act“ unterschrieben, wonach EU-Bürger ihr Recht auf Datenschutz künftig auch vor US-Gerichten einklagen können. Den nächsten Schritt soll nun die Unterzeichnung des Datenschutz-Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA bilden, das Garantien für die Übermittlung von Daten zu Strafverfolgungszwecken enthält.
Strenge Auflagen und Transparenzpflichten
Nach den neuen Garantien gelten für Unternehmen künftig strenge Auflagen, die konsequent durchgesetzt werden sollen. Beim behördlichen Datenzugriff durch die US-Regierung sind bestimmte Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten vorgesehen. So sicherte die US-Regierung der EU über das Büro des Direktors der nationalen Nachrichtendienste schriftlich zu, dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit klaren Beschränkungen, Garantien und Aufsichtsmechanismen unterworfen wird, die einen allgemeinen Zugriff auf personenbezogene Daten ausschließen. Vorgesehen sind weiterhin Rechtsbehelfe sowie ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung. Für Beschwerden, die den möglichen Zugriff nationaler Nachrichtendienste betreffen, wird eine neue Ombudsstelle eingerichtet.
Nächste Schritte
Nach Verabschiedung des von Präsident Obama am 24. Februar unterzeichneten Judicial Redress Act im US-Kongress will die Kommission in Kürze die Unterzeichnung des Datenschutz-Rahmenabkommens vorschlagen. Über den Abschluss des Abkommens entscheidet der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29.2.2016