Die bloße Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe des Motorradclubs „Gremium MC“ genügt für ein Waffenverbot. Dies entschied in einem aktuellen Beschluss das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
„Tag der Harley“
Im entschiedenen Fall ging es um ein Mitglied des „Gremium MC Chapter Karlsruhe“. Ihm erteilte das Landratsamt Karlsruhe ein Waffenverbot. Außerdem entzog es ihm waffenrechtliche Erlaubnisse, die sie ihm im Jahr 1995 erteilt hatte, damals mit dem Erwerbsgrund „Sportschütze“. In den zugehörigen Waffenbesitzkarten sind zwei Revolver und eine halbautomatische Pistole eingetragen.
Die Maßnahmen ergriff das Landratsamt nach einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Mann gehöre der Rockergruppierung „Gremium MC Chapter Karlsruhe“ an. Die Polizei hatte den Mann bei polizeilichen Kontrollen mit Kutte angetroffen, zuletzt beim „Tag der Harley“, einer Gremium MC-Veranstaltung in Oberhausen-Rheinhausen.
„Hells Angels MC“, „Bandidos“ und andere
Die „Outlaw Motorcycle Gangs“, zu der laut einem Strukturbericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch das Gremium MC gehört, sorgen immer wieder für Aufsehen. Die Szene wird in dem Strukturbericht als äußerst gewaltbereit eingestuft.
Immer wieder komme es zu Machtkämpfen, Racheakten und Vergeltungsschlägen. Mit gewalttätigen Auseinandersetzungen wie etwa zwischen den „Hells Angels MC“ und den „Bandidos“ müsse jederzeit gerechnet werden. Schießereien seien dabei nicht auszuschließen.
Im Gerichtsverfahren bestritt das Vollmitglied des Gremium MC, dass es sich bei seinem Verein um eine der Rockergruppierung „Bandidos“ oder den „Hells Angels“ vergleichbare Gruppierung handelt und zweifelte den Strukturbericht des LKA an. Damit drang er vor dem Verwaltungsgericht aber nicht durch.
Das „Gremium MC Chapter Karlsruhe“
Die Richter billigten nicht nur den Strukturbericht, dem sie eine ausreichende Tatsachengrundlage bescheinigten, sondern verwiesen auf Entscheidungen u. a. des Bundesverwaltungsgerichts, das erst kürzlich das behördliche Verbot des Regionalverbands „Gremium MC Sachsen“ bestätigt hat. Dort waren Auslöser für das Verbot gewaltsame Auseinandersetzungen mit den „Hells Angels“, bei denen u.a. ein unbeteiligter 15-Jähriger schwer verletzt wurde.
Auf Besonderheiten einzelner Ortsgruppen können sich Mitglieder dabei nicht berufen, auch nicht das „Gremium MC Chapter Karlsruhe“. Laut Beschluss müssen sich diese nämlich die kriminellen Aktivitäten des Gremium MC in seiner Gesamtheit zurechnen lassen (Az. 4 K 5120/15).