Gefahrenabwehr

Evakuierung: Im Ernstfall geht es um Minuten

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Arbeitgeber, Unternehmer und Betreiber von Anlagen sind für den Schutz ihrer Mitarbeiter wie auch betriebsfremder Personen – seien es Besucher oder Kunden – verantwortlich. Dies wird in den Führungsetagen oft zu wenig beachtet. Erst im Ernstfall wird dann schnell klar, wie mangelhaft man auf eine Evakuierung vorbereitet war. So sind laut einer repräsentativen Umfrage 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland für eine solche Notfallmaßnahme schlecht oder gar nicht gerüstet.   

Neue VDI 4062 für richtige Alarmierung

Evakuierungen müssen im Brandfall erfolgen, sind aber auch bei vielen anderen Gefährdungslagen – z. B. bei einem Gasunfall, einer Bombenentschärfung, bei Naturgewalten oder bei Bränden in der Nachbarschaft – erforderlich. Aktuell musste etwa nach einer Bombendrohung am 18. April die Arbeitsagentur in Gelsenkirchen evakuiert und das Gebäude für zwei Stunden gesperrt werden. Im Ernstfall bleiben häufig nur wenige Minuten zur Evakuierung. Diese müssen richtig genutzt werden  – und das funktioniert nur bei einer guten Vorbereitung.

Die neue VDI 4062 gibt Hinweise für eine richtige Alarmierung und erklärt, wie eine Evakuierung als Selbstrettung organisiert und durchgeführt werden sollte. Sie beschreibt ferner die Schnittstellen zur Fremdrettung, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen.

Evakuierung als Notfallmaßnahme

Die Richtlinie zeigt branchenübergreifende Lösungsmethoden sowie Mittel (baulich und technisch) und Methoden (organisatorisch und personell) auf. VDI 4062 lässt sich auf alle betrieblichen Situationen anwenden, z.B. auch auf Revisionen, Tage der offenen Tür, Mitgliederversammlungen auf dem Werksgelände und Veranstaltungen aller Art.

Die Evakuierung ist keine allgemein zulässige Sicherheitsmaßnahme des Arbeitsschutzes, sondern eine Notfallmaßnahme. Zu dieser kommt es, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen nur unzureichend umgesetzt wurden, wie dies z.B. aufgrund von Mängeln im Brandschutz der Fall ist. Evakuierung kann aber auch notwendig sein, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahren von Personen abzuwehren. So können externe oder interne Ereignisse eintreten, die eine Evakuierung erforderlich machen. 

Evakuierungskonzept erforderlich

Mit Hilfe eines Evakuierungskonzepts sollen Mittel und Wege zur Lebensrettung gefunden und erforderliche Schutzmaßnahmen im Evakuierungsfall festgeschrieben werden. Die Wirksamkeit eines solchen Evakuierungskonzeptes ist in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren (z.B. durch eine Übung). Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, wobei erkannte Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten in das angepasste Evakuierungskonzept aufzunehmen sind.

In der Richtlinie wird jetzt auch empfohlen, einen „Fachkoordinator Evakuierung“ zu bestellen bzw. einen entsprechenden Mitarbeiter auszubilden. Dieser soll alle getroffenen Maßnahmen schnittstellenübergreifend koordinieren und gewährleisten, dass jederzeit eine Evakuierung sicher, schnell und der Situation angepasst durchgeführt werden kann.

 

Praxishinweise:

Eine Ausbildung zum Fachkoordinator Evakuierung wird vom Autor (www.stefanbuddesiegel.de) und anderen Unternehmen angeboten, z.B.:  

http://www.isaev.de/cms/index.php/lehrgaenge/fachkoordinator-evakuierung

http://vds.de/index.php?id=100148

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