Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollen stärker bekämpft werden. Hierzu plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Ausbau der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen FIU. Beabsichtigt ist, neben einer geänderten Zuständigkeit, die Ausstattung mit neuen Befugnissen. So soll die Zentralstelle künftig die Ermächtigung erhalten, Verdachtsfälle selbständig zu prüfen.
Was verbirgt sich hinter FIU?
Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center im Jahre 2001 wurden nach Auskunft des Bundeskriminalamtes eine Reihe nationaler und internationaler Vorgaben und Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus erlassen. Beim Bundeskriminalamt wurde auf dieser Grundlage die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen FIU (Financial Intelligence Unit) genannt, geschaffen.
Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen obliegen nach § 10 Abs. 1 GwG die folgenden Aufgaben:
- Sammlung, Auswertung und Abgleich von übermittelten Verdachtsmeldungen mit Erkenntnissen anderer nationaler Stellen, § 11 GwG
- Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder
- Statistische Erfassung von Verdachtsmeldungen
- Veröffentlichung eines Jahresberichtes
- Information von Meldeverpflichteten nach dem GWG über erkannte Typologien und Methoden der Geldwäsche
- Zusammenarbeit mit den zur Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung der Terrorismus zuständigen Zentralstellen anderer Staaten
Neue Zuständigkeit und Befugnisse
Derzeit ist die FIU beim Bundeskriminalamt angesiedelt. Mit einem Ausbau der Zentralstelle will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker bekämpfen. Die FIU soll nun vom Bundeskriminalamt zum Zoll wechseln und eigenständiger arbeiten als bisher. Die Umgestaltung sei Teil eines Zehn-Punkte-Plans, der im April auf Empfehlung der FATF (Financial Action Task Force), einer Untergliederung der OECD in Paris, vorgestellt wurde.
Mit dem Umzug zum Zoll soll die Zahl der Mitarbeiter auf zunächst auf 50 verdoppelt werden. Über die weitere Umgestaltung und Aufstockung der Stellen soll eine Projektgruppe aus Finanz- und Innenministerium beraten. Auch international seien meist Zoll- oder Steuerbehörden für die Ermittlungen wegen Geldwäsche zuständig.
Inhaltlich soll das FIU stärker präventiv tätig werden. So soll das FIU künftig die Befugnis erhalten, die Verdachtsfälle selbständig zu prüfen und mit Erkenntnissen anderer Behörden abzugleichen. Ziel sei, nur die tatsächlich relevanten Fälle weiterzureichen, um den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern.
100 Milliarden Euro gewaschen
Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums zufolge würden in Deutschland jährlich mehr als 100 Milliarden Euro verschleiert. Überwiegend stammten die Geldwerte aus illegalen Quellen wie Drogen- und Menschenhandel. Rückgeführt in die legalen Bereiche der Wirtschaft werde es häufig in Form von Bargeld in Haus- und Wohnungskäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder in Restaurants und andere Gewerbebetriebe.
Im Jahr 2014 seien insgesamt 24.054 (2013: 19.095) Verdachtsmeldungen nach §§ 11, 14 GwG an die FIU übermittelt worden.
Quellen:
Meldung der Bundesregierung „Mit mehr Personal gegen Geldwäsche“ vom 09.08.2016
Meldung des Bundeskriminalamtes „Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland“ vom 27.01.2016
(jeweils zuletzt abgerufen am 09.08.2016)