Bereits seit geraumer Zeit wird von Juristen, Datenschützern und Politikern scharfe Kritik am Geschäftsgebaren Facebooks geäußert, vor allem in Bezug auf die rechtlich völlig unzureichende Löschung von offensichtlich illegalen Postings. Mark Zuckerberg selbst räumte bereits kritisch ein, dass sein Konzern im Umgang mit Hass-Postings keinen ausreichend guten Job gemacht habe. Dabei ist es rechtlich eindeutig: Facebook ist verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich von seinen Seiten zu entfernen, sobald es davon Kenntnis erhält!
Klage gegen Facebook-Chef Zuckerberg
Facebook verbreitet leider weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen. Der Verfasser selbst und IT-Anwalt Chan-jo Jun hatten bereits im Februar über 300 Fälle gesammelt, die jeweils gegen deutsches Recht verstießen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien. Facebook behauptet zwar weiterhin, deutsches Recht anzuwenden, verbreitet aber dennoch Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufe, Hetze und Propaganda von Terrororganisationen.
Das Problem dabei ist: Facebook weigert sich leider zumeist immer noch, in diesen Fällen gegen beanstandete Äußerungen nach Kenntnis vorzugehen und die jeweiligen Inhalte zu löschen. Der bislang erzeugte Druck auf den Social-Media-Giganten hat Facebook zwar zu Bekenntnissen bewegt, die Resultate allerdings sind weiterhin mangelhaft.
Zuvor richteten sich die Anzeigen nur gegen in Deutschland tätige Manager, den Europachef Martin Ott und die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH. Bei den GmbH-Geschäftsführern sah die Staatsanwaltschaft allerdings keine Verantwortung und stellte das Verfahren ein. Begründung: Das Finanzieren des Portals sei keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte. Zur Einstellung des Verfahrens gegen den Nordeuropa- und Deutschland-Geschäftsführer Ott sagte die Staatsanwaltschaft, dass ermittelt worden sei, dass „Ott Angestellter der Facebook Germany GmbH ist, die lediglich für die Akquise zuständig ist und nicht für die Überprüfung der Inhalte“.
Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich nicht gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH ermitteln wollte, erstatteten wir bereits im Februar Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich und machten bereits damals deutlich, dass „für Straftaten, die in einem Unternehmen begangen werden, die Handelnden und deren Vorgesetzte verantwortlich sind und Mark Zuckerberg als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager ist“. Selbstverständlich muss jemand bei Facebook für die nicht gelöschten Beiträge verantwortlich gemacht werden. Denn wo Straftaten begangen worden sind, müssen auch die Täter ermittelt werden.
Die Strafanzeige führte im Februar 2016 leider noch nicht zum erwünschten Ergebnis, da sich die Beschuldigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Hamburg. Wir machten jedoch stets deutlich, dass dieses Thema nicht nur angegangen werden muss, sondern dringend einer endgültigen Klärung bedarf.
Nun ermittelt erstmalig Münchener Staatsanwaltschaft
Jetzt kommt endlich neuer Wind in die Angelegenheit. Dank der Hartnäckigkeit des Würzburger IT-Anwalts Jun ermittelt nun erstmalig die Münchener Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mark Zuckerberg und neun weitere Facebook-Manager wegen Volksverhetzung eingeleitet. Darunter befinden sich unter anderem Zuckerbergs Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie der Europa-Cheflobbyist Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper.
Gegen die Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet. Neben der Einleitung des Verfahrens gegen die Beschuldigten will Jun zudem erreichen, dass Facebook eine empfindliche Millionenstrafe zahlen muss. Noch im März hatte der Hamburger Generalstaatsanwalt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Facebook und seine Manager mit der Begründung verweigert, deutsches Recht sei nicht anwendbar. Das sieht man in Bayern anders. Auf Anfrage von Jun an den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback ließ dieser erklären, dass die Hamburger Auffassung falsch ist und deutsches Recht auf einzelne Taten durchaus Anwendung findet.
Jetzt muss unter anderem die höchst aktuelle und offene Frage beantwortet werden, ob die bisherigen Gesetze reichen oder ob sie verändert werden müssen, um Facebook zur Beachtung der deutschen Grundrechte zu verpflichten. Bisher hat sich die Justiz damit schwergetan. Unterstützung gibt es zudem auch von Spitzenpolitikern, die gerade in den vergangenen Wochen wiederholt Sanktionen gegen Facebook gefordert haben. Die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens ist in jedem Fall ein wichtiger Etappensieg, da das letzte Verfahren an dieser Stelle steckengeblieben war. Erstmals besteht auch der politische Wille, gegen Facebook mit Sanktionen vorzugehen.