Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 17.05.2017 der Klage der DFL GmbH gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und die Gebührenbescheide (Ausgangs- und Widerspruchsbescheid) aufgehoben. Mit den Bescheiden wurden gegen die DFL Gebühren in Höhe von 425.718,11 Euro für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte für das Bundesligaspiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 festgesetzt.
Urteilsbegründung
Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Gebührenfestsetzung rechtswidrig sei.
Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide hat das Gericht auf folgenden Aspekt gestützt:
Das Gericht hat die Berechnungsmethode der Gebühr für zu unbestimmt und damit für rechtswidrig angesehen. Nach der aufgrund des Bremischen Gebührenund Beitragsgesetzes erlassenen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung berechne sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte. Diese Kosten seien für den Veranstalter nicht kalkulierbar. Dies gelte insbesondere für die Kosten des Einsatzes von Polizeikräften anderer Bundesländer. Für diese Heranziehung lägen keine ausreichenden Bemessungsfaktoren vor.
Es könne dahin gestellt bleiben, ob gegen die gesetzliche Grundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Der im November 2014 in Kraft getretene § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz sieht ausdrücklich eine Gebührenerhebung für Großveranstaltungen vor, für die vorhersehbar zusätzliche Polizeikräfte benötigt werden.
Ferner hat das Gericht offen gelassen, ob die Entscheidung, gegen welchen Veranstalter gebührenrechtlich vorgegangen werde, ermessensfehlerhaft sei. Es bestehe ein Auswahlermessen, welcher Veranstalter in Anspruch genommen werde.
Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, wird das vollständige Urteil auf die Homepage des Verwaltungsgerichts Bremen gestellt.
Quelle:
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vom 17.05.2017 -Pressestelle-