ABGRENZUNG VON ORDNUNG UND SICHERHEIT
Die SDL fallen unter den Bereich der Bewachungsdienstleistungen, die gesetzlich durch den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsordnung geregelt werden. Dagegen umfasst der VOD eine Vielzahl von speziellen Tätigkeiten, die sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beziehen. Auch wenn viele Unternehmen beide Dienstleistungen im Bundle anbieten, dürfen die Bereiche nicht verwechselt werden. VOD ist keine Sicherheitsdienstleistung im rechtlichen Sinne.
Der Gesetzgeber verlangt zwar in der Muster-Versammlungsstättenverordnung den Einsatz von Ordnungsdiensten, hat diese aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet. Dabei werden die gewerberechtlichen Grundlagen ausgeblendet. Es muss klargestellt werden, dass reine Ordnungsdienstaufgaben nicht den gewerberechtlichen Grundlagen des § 34a GewO unterliegen. Entscheidend für die Sicherheit von Veranstaltungen ist letztlich, dass Veranstalter aller Art qualifizierte und kompetente VOD rechtzeitig in die Planung mit einbeziehen.
Durch die oft vorgenommene Gleichsetzung der Bereiche entstehen Defizite in der Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter: Veranstaltungsspezifische Qualifizierungsinhalte, wie die Dynamik von Menschenmassen, Psychologie zur Führung von größeren Menschengruppen, Deeskalation von Menschenmassen und das Zusammenwirken von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen am Logistikprozess einer Veranstaltung beteiligten Organisationseinheiten, werden im Rahmen der Wissensvermittlung gemäß § 34a GewO nicht behandelt. Wegen der inhaltlichen Unterschiede und der sehr speziellen Inhalte ist die Integration des VOD in den § 34a GewO auch nicht angeraten. Stattdessen muss die Unterscheidung von Ordnungs- und Sicherheitstätigkeiten klar herausgearbeitet und bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden. So soll auch verhindert werden, dass Unternehmen, die lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen für Sicherheitsdienstleistungen erfüllen, ohne Erfahrungen im VOD zu haben, ihre Kompetenzen in diesem Bereich überschätzen und dem Druck von Markt, Behörden und Kunden nachgeben. Dadurch werden letztlich fahrlässig Sicherheit, Leben und Gesundheit von Veranstaltungsbesuchern riskiert, weil grundlegende Kompetenzen für die Durchführung von VOD fehlen.
DEFINITION VERANSTALTUNGSORDNUNGSDIENST
Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens gemäß § 34a der Gewerbeordnung eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bedarf. Umfasst sind die folgenden Tätigkeiten:
- Kartenabriss und Platzanweisung
- Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern
- Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken/Bereichen
- Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket)
- Steuerung von Menschenströmen durch Information
- Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung
- Evakuierungshelfer
- Mengenkontrolle der Bereiche
- Bergen von hilfsbedürftigen Personen
- Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
TRAINING, ERFAHRUNG, FÜHRUNG
Damit Events, Fußballspiele, Kongresse und Stadtfeste zu einem sicheren Erlebnis werden, braucht es kompetente Veranstaltungsplanung. Dabei kommt dem Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) eine Schlüsselrolle zu. Besonders wichtig in der Planung von Veranstaltungen ist die frühzeitige Einbeziehung des Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) – nur so können vertrauensvolle Partnerschaften, der Informationsaustausch und gemeinsame Einsatzstrategien zwischen Veranstaltern, Behörden und VOD entwickelt werden. Der VOD übernimmt in der Planung häufig die Rolle des Vermittlers zwischen dem Veranstalter als Auftraggeber und den einzelnen Akteuren wie etwa Ordnungsamt, Bau-Aufsichtsbehörde, Verkehrs-/Straßenamt, öffentlicher Nahverkehr, Polizei, Brandschutzamt, Sanitätsdienst, Betreiber der Spielstätte etc. So können alle Fragen nach den zu erwartenden Besucherzahlen, VIP-Gästen und dem Ablaufplan, zu Einlassschleusen und Wegeführung, den Entfluchtungsmöglichkeiten, dem Einsatz von Pyrotechnik und der Altersstruktur des Publikums frühzeitig geklärt und die Anforderungen aller Beteiligten erfüllt werden. Dabei immer im Blick sind die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV), der jeweilige Bescheid zur Durchführung von Veranstaltungen, die Unfallverhütungsvorschriften, die Bewachungsverordnung und ein Sicherheitskonzept sowie eine kompetente Gefährdungsbeurteilung.
FREUNDLICH UND KOMPETENT
Neben dem Einsatz in der Planungsphase wirkt der VOD zudem als die Visitenkarte des Veranstalters: Die Mitarbeiter sind oftmals der erste Kontakt der Besucher vor Ort. Für die Mitarbeiter im VOD bedeutet dies, dass sie in der Lage sein müssen, auf ganz unterschiedliche Situationen angemessen zu reagieren: Sie müssen Freundlichkeit ausstrahlen, aber auch die Kompetenz besitzen, etwa eine Open-Air-Location mit 40.000 Besuchern räumen zu lassen, ohne dass Panik entsteht.Bei der Personalplanung wird zwischen sicherheitsrelevanten Positionen, z. B. an Rettungswegen, Rollstuhlplätzen, Feuerwehr-Aufstellflächen, Not-Toren, Einlass- und Bühnenbereichen, Positionen zur Personenlenkung und Entfluchtungshelfern einerseits und vom Veranstalter definierten zusätzlichen Positionen andererseits unterschieden. Dies können VIP- und Pressebereiche, Künstlergarderoben, Spots und andere technische Aufbauten sein. Führungskräften, wie z. B. dem Leiter des Ordnungsdienstes, kommt eine besondere Bedeutung bei der frühzeitigen und umfassenden veranstaltungsspezifischen Einweisung, der Durchführung und auch der Nachbereitung der Veranstaltung zu. Neben dem fachlichen Wissen ist der sichere Umgang mit Menschen und Führungskompetenz unerlässlich. Eine gelungene Veranstaltung ist es dann, wenn der Gast den VOD nicht bewusst wahrgenommen und sich trotzdem sicher gefühlt hat.
VEREINHEITLICHUNG DER AUSBILDUNG: ARBEITSKREIS IM BDSW
Um diese Systematik zu schaffen, haben sich namhafte Firmen des VOD unter dem Dach des BDSW in einem Arbeitskreis organisiert. Hier sollen die Tätigkeitsbereiche der einzelnen Mitarbeiter bei einer Veranstaltung definiert und aus den firmenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen die Kenntnisse, Erfahrungen und das komplexe Wissen zusammengeführt werden. Im Ergebnis soll die Neuorganisation und der Aufbau eines Schulungs- und Weiterbildungskonzepts entwickelt werden. Der Arbeitskreis hat weitreichende Standards für den VOD festgelegt, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung unterliegen. In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft (BG) wird bereits die Tätigkeit im VOD speziell für den Bereich der Arbeitssicherheit berücksichtigt. Als weiterer Schritt ist der Aufbau eines einheitlichen Schulungskonzepts geplant, das eine Alternative zu § 34a GewO in Qualifizierung und Zertifizierung von Mitarbeitern bieten soll. Das so vermittelte und nachweislich geprüfte Wissen dient in Verbindung mit der Praxiserfahrung der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter dem Wohl der Veranstaltungsbesucher. Im Gegensatz zum Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO wird dieses Schulungskonzept für VOD-Dienste praxisnah und auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sein.
Das Qualifizierungs- und Zertifizierungskonzept sieht die Vermittlung von allgemeinem Know-how sowie speziellem Fachwissen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche auf einer Veranstaltung vor. Diese erfolgt jeweils in verschiedenen Schulungsabschnitten. Für jeden dieser Abschnitte gibt es eine Wissenskontrolle mit Zertifikat, deren Bestehen die Voraussetzung für den Einsatz des Mitarbeiters ist. Durch dieses Qualifizierungs- und Zertifizierungskonzept ist gewährleistet, dass alle eingesetzten Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und das Wissen der Abläufe einer Veranstaltung verfügen und dieses auch entsprechend umsetzen können. Damit können die teilnehmenden VOD-Dienstleister nachweislich sowohl im VOD, als auch in sicherheitsrelevanten Positionen jeweils passend qualifiziertes und geschultes Personal einsetzen. Veranstaltern gibt dies die Sicherheit, dass die hohen Standards erfüllt werden. So wird Ihre Veranstaltung sicher.
Die Broschüre „BDSW: Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst“ vom 24. Mai 2017 finden Sie hier.