Welche Vertreter der Rüstungsindustrie nahmen in der aktuellen Legislaturperiode an offiziellen Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung teil und wer hat die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen? Diese Fragen richtete die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 18/11857) an die Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
Der Begriff „Rüstungsindustrie“
Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Bundesregierung fördere die weltweite Verbreitung deutscher Rüstungstechnologie. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage zunächst auf den Begriff der „Rüstungsindustrie“ Bezug.
Unter den Begriff fielen demnach alle Unternehmen, die für militärische Zwecke konstruierte oder angepasste Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen anbieten würden. Dabei müssten diese von besonderer Relevanz für das jeweilige Unternehmen sein (etwa durch einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtumsatz oder für die militärische Anwendung). Als Beispiele nennt die Bundesregierung insbesondere Kriegswaffen.[1]
Rüstungs-Vertreter bei Auslandsreisen
Welche Vertreter der Rüstungsindustrie welche Mitglieder der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode auf welchen Auslandsreisen begleitet haben, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort tabellarisch auf. Als Vertreter der Bundesregierung treten Bundeskanzlerin, Bundesminister des Auswärtigen Amtes sowie Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf. Der Zeitraum umfasst Reisen der Jahre 2014 bis 2017. Bei den mitgereisten Unternehmen finden sich Vertreter von (auszugsweise):
- Airbus/Group/EADS
- Thyssen Krupp AG
- Rohde & Schwarz
- Eurofighter Jagdflugzeug GmbH
- Lürssen Werft
- Rheinmetall MAN Military Vehicles
- Krauss-Maffei Wegmann sowie
- Heckler & Koch
Der Antwort der Bundesregierung lässt sich zudem die Funktion des Vertreters innerhalb des Unternehmens, das Reisedatum, das Reiseziel sowie, allgemein gehalten, die besuchten Gesprächspartner entnehmen. Selbige Zuordnung erfolgt für Reisen der Staatssekretäre bzw. Parlamentarischen Staatssekretäre.
Insgesamt werden 26 Reisen aufgeschlüsselt. Die Reiseziele reichen von China, Indien und Vietnam über Saudi-Arabien, Korea, und Indonesien bis hin zu Kuweit, Australien, Katar und Japan.
Kosten der Mitreise
Die durch die Mitreise der jeweiligen Vertreter der Rüstungsindustrie entstanden Kosten seien von den Teilnehmern nach Auskunft der Bundesregierung selbst zu tragen. Auch sei es “durchgehende Praxis”, dass sie bei Mitflügen in der Regierungsmaschine anteilig Flugkosten übernehmen würden. Abgerechnet würden diese Kosten vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr nach Abschluss der jeweiligen Reise.
Die komplette Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Quellen:
Heute im Bundestag (hib) Nr. 356/2017 vom 02.06.2017 „Rüstungs-Vertreter bei Auslandsreisen“.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 18/12335) vom 15.05.2017.
(jeweils zuletzt abgerufen am 13.06.2017)
[1] Kriegswaffen i.S.v. Teil B der Kriegswaffenliste als Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (sonstige Rüstungsgüter) im Sinne von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) der Außenwirtschaftsverordnung.