Sicherheitskonzepte

Wie funktioniert Waldbrandbekämpfung in Europa

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Jedes Jahr werden in Europa tausende Hektar Wald durch verheerende Waldbrände vernichtet. Wenngleich die südeuropäischen Länder einem höheren Risiko ausgesetzt sind, ist kein europäisches Land wirklich sicher.

Wenn ein Waldbrand zu groß wird, als dass ein Land ihn allein löschen könnte, kann das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union aktiviert werden, um eine koordinierte Abwehr zu gewährleisten.

Gemeinsame und koordinierte Abwehrmaßnahmen

Reichen nationale Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung nicht aus, zeigen sich andere EU-Länder oft solidarisch, indem sie Unterstützung in Form von Löschflugzeugen, Löschhubschraubern, Löschgerät und Feuerwehrpersonal leisten. Hierfür gibt es auf europäischer Ebene ein strukturiertes Verfahren.

Im Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) der Europäischen Kommission laufen in Notfällen alle Fäden zusammen. Dort wird die europaweite Unterstützung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union koordiniert und gewährleistet, dass alle an diesem Mechanismus teilnehmenden Staaten schnell über den Bedarf eines von einer Krise betroffenen Landes informiert sind. Über die Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens entscheidet nicht die Kommission, sondern die nationalen Behörden des betroffenen Landes.

Das Katastrophenschutzverfahren der EU dient auch der Erleichterung und Kofinanzierung des Hilfsgütertransports in die betroffenen Gebiete.

Für die Waldbrandsaison gewappnet

Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) überwacht aktiv Waldbrandrisiken und Waldbrandvorkommen in ganz Europa und koordiniert die europäischen Katastrophenschutzbehörden.

Konkret geschieht dies auf folgende Weise:

  • Nationale Überwachungsdienste und Überwachungsinstrumente wie das Europäische Waldbrandinformationssystem (European Forest Fire Information System, EFFIS) geben einen Überblick über die Daten, die europäische Länder im Rahmen ihrer nationalen Programme zur Waldbrandbekämpfung erheben.
  • Veranstaltung regelmäßiger Treffen mit den am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligten Staaten vor Beginn der Waldbrandsaison, um Informationen über den Stand der Vorbereitungen auszutauschen.
  • Wöchentliche ERCC-Videokonferenzen in den Sommermonaten mit den am stärksten waldbrandgefährdeten Ländern: Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Portugal und Spanien.
  • Entsendung (jeden Sommer) von Experten aus den am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligten Staaten in das ERCC. Diese Sachverständigen fördern nicht nur die Gesamtleistung des ERCC, sie halten auch regelmäßige Kontakte zu nationalen Katastrophenschutzbehörden, was im Falle einer Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens der EU wichtig ist.
Bekämpfung von Waldbränden

Das Europäische Katastrophenschutzverfahren wird bei Waldbränden in Europa oder auch in Übersee (entweder als Voralarm oder infolge eines Unterstützungsersuchens) häufig aktiviert.

In der Waldbrandsaison 2012 gingen neun Unterstützungsersuchen und eine Voralarmmeldung ein: Bulgarien, Montenegro, Albanien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland und Portugal forderten Luftunterstützung an; Spanien löste eine Voralarmstufe aus. 2013 wurde das Verfahren aktiviert, um Unterstützungsersuchen wegen Waldbränden in Bosnien und Herzegowina sowie Portugal nachzukommen, 2014 infolge eines Unterstützungsersuchens aus Schweden und Griechenland und wegen eines Voralarms aus Norwegen. 2015 und 2016 aktivierten Griechenland, Zypern, Frankreich und Portugal das Verfahren wegen Waldbränden. Der Sommer 2017 zeichnete sich durch außergewöhnlich starke Waldbrände aus. Seit dem 8. August 2017 haben Portugal, Montenegro, Frankreich und Albanien den Mechanismus aktiviert, Italien sogar zweimal.

Der Katastrophenmanagementdienst Copernicus, ein satellitengestützter Kartierungsdienst der EU, wurde wegen Notfällen im Zusammenhang mit Waldbränden ebenfalls wiederholt aktiviert.

Das Katastrophenschutzverfahren der EU

Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit bei der Katastrophenbewältigung. Beteiligt sind 34 Länder in Europa (die 28 EU-Mitgliedstaaten, die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei). Diese Teilnehmerstaaten bündeln die Ressourcen, die weltweit für von Katastrophen heimgesuchte Länder zur Verfügung gestellt werden können.

Die Kommission stellt keine Flugzeuge oder Ausrüstungen als solche zur Verfügung, sie koordiniert vielmehr die Einsätze der Teilnehmerstaaten.

Seit seiner Einführung im Jahr 2001 wurden im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mehr als 400 Katastrophenfälle überwacht und gingen über 300 Unterstützungsersuchen ein. Das Verfahren kam bei einigen der verheerendsten Katastrophen weltweit zum Einsatz, unter anderem bei den Überschwemmungen in Serbien und Bosnien und Herzegowina (2014), dem Ebola-Ausbruch in Westafrika (2014), dem Konflikt in der Ukraine (2014), dem Erdbeben in Nepal (2015), dem Konflikt im Irak (2016) und beim Hurrikan „Matthew“ auf Haiti (2016).

Die rechtliche Regelung des EU-Katastrophenschutzverfahrens wurde im Jahr 2013 überarbeitet, um wichtigen Neuerungen Rechnung zu tragen. Eine solche Neuerung ist die Schaffung der Europäischen Notfallabwehrkapazität (European Emergency Response Capacity, EERC), ein freiwilliger Pool von vorab festgelegten Abwehrkapazitäten der Teilnehmerstaaten. Dieser freiwillige Pool, der im Oktober 2014 geschaffen wurde, erhöht die Vorhersehbarkeit und Zuverlässigkeit des EU-Verfahrens für den Katastrophenschutz und erleichtert auch das Planen und Koordinieren der Abwehrmaßnahmen.

Verhütung von Waldbränden

Die Hauptverantwortung für Prävention und Abwehr liegt bei dem Land, in dem die Katastrophe eintritt. Die Kommission bemüht sich in erster Linie um die Koordinierung einer zügigen und effizienten Abwehr im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, sobald dieses aktiviert ist. Sie arbeitet zudem mit den nationalen Katastrophenschutzbehörden zusammen und unterstützt, ergänzt und koordiniert deren Maßnahmen für Waldbrandprävention und -vorsorge und die Risikomanagementplanung.

Konkret geschieht dies auf folgende Weise:

  • Unterstützung der Teilnehmerstaaten durch Finanzierung von Projekten für Katastrophenprävention und -vorsorge.
  • Auf Anfrage können Sachverständige entsandt werden, um Risiken zu bewerten, zu beraten und lokale bzw. nationale Behörden zu unterstützen.
  • Die Kommission organisiert jährlich Treffen mit den Mitgliedstaaten, um die Herausforderungen der Waldbrandsaison in Europa zu erörtern und zu prüfen, wie sie die Teilnehmerstaaten am besten bei Prävention und Abwehr begleiten kann.
  • Die Kommission wertet Erfahrungen aus und erarbeitet auf der Grundlage ihrer Präventions- und Vorsorgetätigkeiten bewährte Verfahren.

Projektbeispiele:

Im Januar 2017 wurde ein zweijähriges Waldbrand-Vorsorgeprojekt lanciert mit dem Titel „Standardisierung der Ausbildung zur Waldbrandbekämpfung im Mittelmeerraum“ (Mediterranean Forest Fire Fighting Training Standardisation). Dieses Projekt wird von der Europäischen Kommission mit einem Beitrag von 325 732 EUR finanziert. Die Escola Nacional de Bombeiros in Portugal ist einer der Projektpartner. In der Vergangenheit war Portugal bereits an anderen, ähnlichen Projekten beteiligt, so am spanisch-portugiesischen meteorologischen Informationssystem für grenzüberschreitende Waldbrändeinsätze (Spanish-Portuguese Meteorological information system for trans-boundary operations in forest fires, SPITFIRE), das 2014 ins Leben gerufen wurde. Von der EU mit etwa 500 000 EUR gefördert, zielte das Projekt darauf ab, den Austausch meteorologischer Informationen, auch über Waldbrandrisiken, in der Grenzregion zwischen Portugal und Spanien zu verbessern (Siehe http://ec.europa.eu/echo/funding-evaluations/financing-civil-protection-europe/selected-projects_en).

Mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU wurden die Mitgliedstaaten erstmals zur Katastrophenprävention verpflichtet. Den Mitgliedstaaten wird zur Auflage gemacht, Risikobewertungen durchzuführen, eine Ergebniszusammenfassung auszutauschen, ihre Risikomanagementfähigkeit zu bewerten und ihre diesbezüglichen Erfahrungen auszutauschen.

Quelle:

European Commission, Press Release Data Base