Promillesünder: Nach der Party für den Führerschein „alles vorbei“
Die Sachverständigen von DEKRA warnen Autofahrer vor Alkoholfahrten in der Faschingszeit. „Wer unbeschwert feiern will, sollte sein Fahrzeug besser in der Garage lassen und auf die Öffentlichen oder das Taxi umsteigen“, empfiehlt Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei DEKRA. Gerade in der Faschingszeit kontrolliert die Polizei verstärkt, um Alkoholfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Wer die Promillegrenze ignoriert, dem droht, dass nach der Party auch für den Führerschein alles vorbei ist.
Ergibt der Alko-Test mehr als 0,5 Promille, muss schon beim ersten Verstoß mit 500 € Geldbuße, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Nicht ohne Grund kennt der Gesetzgeber hier kein Pardon: Bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko für Autofahrer um das Doppelte, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um mehr als das Zehnfache.
Aber auch ein „Bierchenin Ehren“ kann schon zu viel sein. Fällt der Fahrer mit 0,3 Promille durch ein erheblich unsicheres Fahrverhalten auf oder ‚baut‘ er gar einen Unfall, ist er seinen Schein für mindestens sechs Monate los, zudem droht eine empfindliche Geldstrafe. Ein Unfallfahrer ab 0,3 Promille wird vom Gesetz als Straftäter behandelt, dem bis zu fünf Jahre Führerscheinentzug, der Verlust des Versicherungsschutzes und eine saftige Geldstrafe im Bereich von mindestens einem Monatsgehalt drohen.
Noch niedriger liegt die Schwelle für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, denn für sie gilt die strikte 0,0 Promille-Grenze. Bei diesen Personen kann schon ein Gläschen zum Verhängnis werden. Konsequenzen sind ein Bußgeld von 250 €, ein Punkt in Flensburg, Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Häufig wird auch der Restalkohol unterschätzt. Der menschliche Körper baut in einer Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. Wer 1,5 Promille hat, braucht somit 10 bis 15 Stunden, um wieder nüchtern zu werden. „Es gibt definitiv kein Wundermittel, um Alkohol schneller abzubauen“, betont Wagner. „Zwar fühlt man sich nach einer Tasse Kaffee frischer, der Einfluss auf die Höhe des Alkoholspiegels ist aber unbedeutend.“
Grippemittel: Auf Risiken und Nebenwirkungen achten
Wenn die Nase trieft, der Kopf brummt und die Glieder schmerzen, sorgt oft der Griff zu einem Grippemittel für Linderung. „Ich warne aber davor, sich unter dem Einfluss von Grippemitteln unbedacht hinters Steuer zu setzen, denn viele Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen“, sagt Dr. med. Siegfried Drescher, Pharmakologe und Arbeitsmediziner bei DEKRA.
Selbst viele nicht verschreibungspflichtige Grippemittel können das Reaktionsvermögen und die Konzentration herabsetzen, schläfrig machen oder wie Alkohol wirken – und damit darüber entscheiden, ob es zum Unfall kommt oder nicht. „Der in vielen Erkältungsmitteln und Hustenstillern enthaltene Wirkstoff Codein zum Beispiel kann durch seine beruhigende Wirkung das Reaktionsvermögen erheblich verändern“, so der Mediziner. „Selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann das die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und das Bedienen von Maschinen beeinträchtigen.“
„Selbst bei scheinbar unbedenklichen Grippemitteln ist es für Autofahrer unerlässlich, sich im Beipackzettel oder direkt beim Arzt oder Apotheker über die Nebenwirkungen des Präparats zu informieren. Falls ein Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinflusst, ist das im Beipackzettel angegeben“, sagt Dr. Drescher.
Ein schwer kalkulierbares Risiko geht zudem von möglichen Wechselwirkungen der Grippemittel mit anderen Medikamenten aus. „Die eingenommenen Arzneimittel können sich wechselseitig verstärken oder abschwächen – ein Risiko im Straßenverkehr wie für die eigene Gesundheit“, warnt der Mediziner. „Holen Sie in solchen Fällen den Rat Ihres Arztes ein, fragen Sie nach unbedenklichen Alternativen und beachten die empfohlene Dosierung.“ Auf keinen Fall sollte Alkohol in Kombination mit Medikamenten eingenommen werden, da dies zu unkalkulierbaren Wechselwirkungen kommen kann.
Autofahrer müssen auch die mögliche Langzeitwirkung von beruhigenden oder schlaffördernden Wirkstoffen berücksichtigen, die häufig in antiallergisch wirksamen Medikamenten (Antihistaminika) sowie in Schlafmitteln oder Antidepressiva enthalten sind. Sie können vor allem zu Beginn der Therapie noch am nächsten Morgen zu Benommenheit, Schwindel oder verzögerten Reaktionen führen.