Während derzeit überall die Proteste gegen Artikel 13 der Urheberrechtsreform aufflammen und verzweifelt versucht wird, die Filterung des Internet noch zu stoppen, ist es bislang relativ ruhig um einen anderen Vorstoß der EU, Inhalte im Netz präventiv zu filtern.
Der Entwurf der EU-Kommission
Die Rede ist von einer geplanten Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Auch hier sieht der Artikel 6 des Entwurfs der EU-Kommission vor, dass alle Plattformen, die hochgeladene Inhalte hosten, proaktiv tätig werden sollen, um gegen terroristische Inhalte vorzugehen. Dabei ist, anders als in der Urheberrechtsrichtlinie, wörtlich die Rede von Upload-Filtern. Diese sollen Inhalte mit einer Datenbank bekannter terroristischer Inhalte abgleichen und darüber hinaus selbst lernen, solche Inhalte zu erkennen, als Künstliche Intelligenz. Solche Filter sollen zunächst freiwillig eingesetzt werden, Behörden sollen Plattformen aber dazu verpflichten können, sollten andere Mittel nicht ausreichen. Eine Einschränkung auf nur bestimmte Plattformen gibt es hier, anders als in der geplanten Urheberrechtsrichtlinie nicht, es wären also alle Blogs, Foren, etc. betroffen.
Außerdem sieht Artikel 4 vor, dass die Plattformen nicht nur vorab filtern, sondern auch innerhalb einer Stunde auf Entfernungsanordnungen durch eine Behörde oder ein Gericht eines Mitgliedstaates reagieren und mutmaßlich terroristische Inhalte löschen müssten. Dass sie zur Löschung verpflichtet sind, ist bereits gesetzlich geregelt – die enge Frist aber wäre neu.
Auch hier: Die Idee ist gut, die Umsetzung nicht
So wichtig es ist, gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz vorzugehen, so sehr warnen Befürworter eines freien Internets vor den Gefahren einer Überregulierung und Zensur des Internet. Eine Verpflichtung, alle Inhalte präventiv zu filtern, würde die Meinungs- und Informationsfreiheit empfindlich einschränken. Wie schon im Urheberrecht wird auch hier angeführt, dass automatisierte Filter nicht unterscheiden können zwischen terroristischen Inhalten und redaktionellen Beiträgen, in denen über solche berichtet wird. Auch die Löschverpflichtung solcher Inhalte innerhalb nur einer Stunde sei zu streng und treffe insbesondere kleine Plattformen unverhältnismäßig hart. Gerade Betreiber kleinerer Plattformen könnten nicht 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen, um auf Löschanordnungen zu reagieren. Zudem sei die Definition der erfassten Anbieter zu weit, ebenso wie die schwammige Formulierung terroristischer Inhalte.
Ausschuss spricht sich gegen Vorab-Filterung aus
Derzeit klärt das EU-Parlament seine eigene Position zu dem Vorschlag. Am Montag hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments (IMCO) als erster beratender Ausschuss unter der Leitung der Berichterstatterin Julia Reda (Piraten/Grüne Fraktion) seinen Bericht beschlossen. Darin hat er sich mit großer Mehrheit gegen die Vorab-Filterung aller Inhalte ausgesprochen. Außerdem sollten die Plattformen mindestens acht Stunden Zeit haben, um terroristische Inhalte unverzüglich zu löschen. Der Ausschuss ist aber nur beratend tätig und nicht federführend in der Sache.
Hauptverhandler ist, wie bei der Urheberrechtsrichtlinie auch, der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Hier soll die Abstimmung am 21. März stattfinden. Sollte das EU-Parlament auf Basis dieses Beschlusses zu einer Einigung kommen, wäre der Weg frei für die Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat.
Doch dieser erste Beschluss zeigt schon: Auch hier wird der Widerstand nicht lange auf sich warten lassen.