Mit der geplanten Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze können Alarmmeldungen über Global System for Mobile Communications (GSM) künftig nicht mehr an eine Leitstelle übertragen werden. Die Alarmanlage selbst funktioniert zwar weiterhin, Einbruch-, Brand- oder Störungsmeldungen werden jedoch nicht mehr zuverlässig weitergeleitet. Betreiber sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Anlagen von der Umstellung betroffen sind.
Entscheidend ist dabei nicht das Alter der Alarmzentrale, sondern das Baujahr des Übertragungsgeräts. Betroffen sind insbesondere Einbruchmeldeanlagen mit GSM-Übertragung zur Leitstelle, unabhängig vom Hersteller. Anlagen mit Übertragungsgeräten aus der Zeit vor etwa 2018 sollten überprüft werden. Darüber hinaus können auch Brandmeldeanlagen mit GSM-gestützter Alarmübertragung, Sprachalarmanlagen mit Status- oder Störungsmeldungen über GSM sowie Aufzugnotruf- und Hausnotrufsysteme mit reinen GSM-Modulen betroffen sein.
Ohne Umrüstung können Alarm- und Störungsmeldungen nicht mehr an eine Leitstelle übertragen werden. Dies kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben, wenn vorgeschriebene Alarmübertragungswege nicht mehr zur Verfügung stehen. Bereits heute wird 2G von den Mobilfunknetzbetreibern gegenüber neueren Mobilfunkstandards niedriger priorisiert. Dadurch kann es insbesondere bei hoher Netzauslastung zu Verzögerungen oder Verbindungsabbrüchen kommen.
Für bestehende Anlagen wird der Umstieg auf 4G-LTE-Cat-1 empfohlen. Ein Wechsel auf 5G ist für Alarmanlagen derzeit meist weder erforderlich noch wirtschaftlich, da 4G und 5G noch über Jahre parallel betrieben werden. Ist bereits ein LTE-Modul vorhanden, besteht kein Handlungsbedarf. Lässt sich das GSM-Modul austauschen, genügt in der Regel der Wechsel auf ein LTE-Kommunikationsmodul. Bei älteren Anlagen ohne Nachrüstmöglichkeit muss die Übertragungseinrichtung erneuert werden. Für die Leitstellenanbindung kommen zudem IP-basierte Übertragungsverfahren, beispielsweise nach VdS-Standards oder SIA DC 09 über Mobilfunk-IP, infrage.
Betreiber sollten die eingesetzten Übertragungsmodule im Rahmen jeder Wartung überprüfen und Anlagen mit Übertragungsgeräten vor etwa 2018 gezielt kontrollieren. Beispielsweise ist es sinnvoll, den Modultausch mit dem regulären Wartungstermin nach DIN 14675 oder VdS 2311 zu verbinden und die Anlagendokumentation entsprechend zu aktualisieren. Zwar erfolgt die Abschaltung der 2G-Netze schrittweise bis 2028, eine frühzeitige Planung der Umrüstung hilft jedoch, Lieferengpässe und lange Wartezeiten bei Errichterbetrieben zu vermeiden.
Autor: Carsten Bewersdorff, Niederlassungs- und Vertriebsleiter, ABV SITRONIC GmbH
Quelle: DGWZ, zuletzt abgerufen am 15.09.2026.
