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Medizinisch-Psychologische Untersuchung nach Cannabisfahrt

Das OVG NRW hatte in einem Beschwerdeverfahren über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen nach einer Cannabisfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung einer gegen eine solche Anordnung gerichteten Klage angeordnet.