Arbeitsunfähigkeit

Rechtliches

Urteil: Krank zum Personalgespräch

Das Bundearbeitsgericht Erfurt entschied in einem aktuellen Fall, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht an Personalgesprächen teilnehmen muss. Im vorliegenden Fall hätte ein Arbeitnehmer zu insgesamt drei Personalgesprächen erscheinen sollen, die während seiner Krankheitszeit angesetzt waren.

Rechtliches

Überwachung von Arbeitnehmern

Das BAG entschied: Beauftragt der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einen Detektiv, so muss er seinen Verdacht auf konkrete Tatsachen stützen können. Veranlasst er, dass der Detektiv den Arbeitnehmer überwacht und fotografiert, ohne dass konkrete Tatsachen vorliegen, so handelt er rechtswidrig.

Rechtliches

Einteilung des Arbeitnehmers zu Nachtschichten

Eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann, ist nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat einen Anspruch auf Beschäftigung, ohne für die Nachtschichten eingeteilt zu werden. Der Arbeitgeber muss bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit seiner Angestellten Rücksicht nehmen.