Auffahrunfall

Rechtliches

Kein Mitverschulden an Verkehrsunfall trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit

Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Autofahrer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, so steht dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen Schadenersatz in voller Höhe zu; dies auch dann, wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß – maßvoll – überschritten hat (OLG Hamm).