Der Zusammenstoß zweier Pkw auf dem Parkplatz eines Baumarktes warf die Frage nach der Haftungsverteilung der Unfallbeteiligten auf. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gab der Berufung eines der Geschädigten statt und entschied auf eine Änderung der Haftungsquote.
Auffahrunfall
Kein Mitverschulden an Verkehrsunfall trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Autofahrer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, so steht dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen Schadenersatz in voller Höhe zu; dies auch dann, wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß – maßvoll – überschritten hat (OLG Hamm).