Das Einschreiten gegen behinderte und psychisch kranke Menschen erfordert neben Empathie insbesondere auch fundierte Kenntnisse des Eingriffsrechts. Für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere den allgemeinen Ordnungsbehörden, ist dazu auch ein intensiverer „Blick über den Zaun“ auf die Zuständigkeiten und Befugnisse dieser Behörden notwendig. Der Beitrag stammt aus dem...
Behinderung
Zulässige (Ungleich-) Behandlung von Arbeitnehmern
Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so stellt weder die Kündigung selbst noch ein "Festhalten" an der Kündigung ein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar. Unabhängig davon lässt das Gesetz Ungleichbehandlungen in bestimmten Fällen sogar zu.