Bekannter Versender

Rechtliches

Bekannter Versender/Sicherheitsdienstleister

Der risikobasierte Ansatz der EU für die Luftfrachtsicherheit beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt vom 11. März 2008. Da auf Detailregelungen verzichtet wurde, sind die Maßnahmen u.a. auch in der VO (EU) Nr. 185/2010 vom 4. März 2010 geregelt. Diese dient der Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der...

Gefahrenabwehr

Der Weg zum bekannten Versender in der Luftfracht

Luftfracht darf nur mit dem Status "sicher" verladen werden. Bisher war eine Sicherheitserklärung des Herstellers an den Luftfrachtspediteur ausreichend, um den Status "bekannter Versender" zu erhalten. Ab 25. März 2013 ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich oder die Unternehmen müssen ihre Luftfracht kostenpflichtig durch sog. reglementierte Beauftragte oder...

Sicherheit

PCS Zutrittskontrolle zur Zertifizierung zum „Bekannten Versender“

PCS Systemtechnik, führender Hersteller von Terminals für Betriebsdatenerfassung, Zutrittskontrolle und Videoüberwachung stellt auf der EXPO München Produkte und Lösungen vor, insbesondere ein Sicherheitskonzept für die Zertifizierung als "Bekannter Versender" beim Luftfahrtbundesamt und biometrische Handvenenerkennung für eindeutige Personenauthentifizierung schützenswerter Räume, wie auch...

Sicherheitskonzepte

Frachtchaos an deutschen Flughäfen

Qualifizierte Sicherheitsexperten des BdSi und des Brancheninformationsdienstes Sicherheitsberater nehmen Stellung zum Flughafendesaster in Berlin-Brandenburg. Konzeptionelle Planungsfehler waren ursächlich für das Scheitern der termingerechten Eröffnung. Mit einem Chaos bei der Frachtabfertigung an Flughäfen ist zu rechnen, da bis 25. März 2013 Lieferanten mehrheitlich ihren Status als "bekannte...

Gefahrenabwehr

Der bekannte Versender als Teil der Luftfrachtsicherheit

Der 25. März 2013 ist ein wesentliches Datum in der Luftfrachtsicherheit. Zu diesem Zeitpunkt verlieren die Sicherheitserklärungen der alten bekannten Versender ihre Gültigkeit. Unternehmen, die nicht nach den neuen Bestimmungen der EU (VO) 185/2010 als bekannte Versender zugelassen sind, müssen für die Versendung von Luftfracht kostenpflichtig die Dienstleistungen Dritter in Kauf nehmen. Es gibt...