Um einseitig unabänderbare Ansprüche zu verhindern, muss eine Verrechnung von Sonderentgelten mit dem Mindestlohn seitens des Arbeitgebers ausdrücklich klargestellt werden (BAG). Die Entscheidung bestätigt, dass Prämien immer dann mindestlohnwirksam sind, wenn sie für erbrachte Arbeitsleistungen gezahlt werden.
Mindestlohn
Erste Entscheidung des BAG zum gesetzlichen Mindestlohn
Das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohn liegt vor. Die Richter entschieden, dass Arbeitgeber Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen dürfen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitgeber die Entgeltzahlungen tatsächlich und unwiderruflich leistet (Az. 5 AZR 135/16).
Sicherheitswirtschaft: höchster Lohnzuwachs aller Wirtschaftszweige
Der Reallohnindex in Deutschland ist nach den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung bei 40 500 Betrieben im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich vom ersten Quartal 2014 bis zum ersten Quartal 2015 um durchschnittlich 2,5 % gestiegen. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) war dies der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im...
Mindestlohn – Kreative Interpretation der Arbeitgeber?
Die Mindestlohnverordnung wird durch Arbeitgeber immer wieder kreativ interpretiert. Lohnkostensenkungen sind das Ziel. Die Branche nutzt dabei die Ignoranz der Auftraggeber. Die öffentliche Hand ist hier das Negativbeispiel.
Mindestlohn auch bei Arbeitsbereitschaft
Arbeitgeber in der Pflegebranche müssen aufgrund des kürzlich ergangenen BAG-Urteils das in der Pflegebranche geltende Mindestentgelt nicht nur für Vollarbeit zahlen. Das Mindestentgelt steht den Pflegekräften auch für die Zeiten der Arbeitsbereitschaft und bei Bereitschaftsdiensten zu. Das Urteil hat Auswirkung auf alle Berufe mit Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdiensten.
EuGH: Mindestlohnverpflichtung in Vergabeverfahren verstößt gegen EU-Recht
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) bestimmt, dass Auftragnehmer öffentlicher Aufträge zur Zahlung eines Mindestlohns von 8,62 €/Std. verpflichtet sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in der Regelung des TVgG NRW einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV.