Quarantäne

Gefahrenabwehr

Lohnfortzahlung im Quarantänefall: Kein Anspruch auf Vorabentschädigung

Ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer dessen Lohn weiterbezahlt, nachdem dieser sich aufgrund eines vom Arbeitgeber angewiesenen Einsatzes in einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne begeben musste, kann die Zahlung nicht als vorab geleistete Entschädigung vom Land Baden-Württemberg zurückverlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 30. Juni 2021 entschieden (Az.: 9 K 67/21).