Auf das Erfordernis, sich bei schwerem Seegang vorsichtig zu bewegen und für die eigene Sicherheit zu sorgen, muss ein Passagier auf einem Kreuzfahrtschiff nicht gesondert hingewiesen werden. Dies gilt auch bei der Nutzung eines Fitnessstudios an Bord während schwerem Seegang (OLG Koblenz).
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Urteil: Urlauber trägt das Risiko ordnungsgemäßer Ausweisdokumente
Es ist allein das Risiko des Reisenden, beim Abflug gültige Reisedokumente vorlegen zu können. Scheitert der Flug an der Ordnungsgemäßheit der Reiseunterlagen, so liegt kein Fall höherer Gewalt vor, unabhängig davon, auch wenn der Reisende selbst keine Schuld an der Ungültigkeit seiner Reisedokumente hat. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH).