Tiefbau

Rechtliches Sicherheitskonzepte

Amtshaftung bei Stromkabelschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die im Zuge von Straßenbauarbeiten der öffentlichen Hand neue Schutzplanken montieren, nicht in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln, wenn das beauftragte Fachunternehmen über einen relevanten eigenen Ausführungsspielraum verfügt.