Das OLG Köln hat im Fall eines Flughafen-Security-Mitarbeiters geurteilt, dass dieser sich nicht strafbar gemacht hat, als er einem Wartenden anbot, ihn gegen Zahlung von 50 Euro an der Warteschlange vorbeizuführen.
Das OLG Köln hat im Fall eines Flughafen-Security-Mitarbeiters geurteilt, dass dieser sich nicht strafbar gemacht hat, als er einem Wartenden anbot, ihn gegen Zahlung von 50 Euro an der Warteschlange vorbeizuführen.