Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
Da die bisherige Vorschrift zur Erstellung von Entgeltnachweisen für Arbeitnehmer auf § 108 Gewerbeordnung beruht und lediglich die Erstellung von Entgeltnachweisen vorgeschrieben hatte, sind in der Praxis viele unterschiedliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen entstanden. Einzig die EDV-Systeme zur Lohnabrechnung hatten bisher ähnliche Strukturen.
Es gab keine Vorschrift, welche die konkreten Inhalte, die vom Arbeitgeber in der Entgeltabrechnung verpflichtend aufgelistet werden mussten, umfasste. Dazu wurde 2009 zwar vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Richtlinie erlassen, die den Unternehmen den Inhalt einer Entgeltbescheinigung jedoch nur unzureichend darlegen konnte.
Einheitlicher Standard für alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Zum 1.7.2013 tritt nun die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft, die einen einheitlichen Standard für alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen zum Ziel hat; diese enthält die folgenden Neuerungen:
- Angabe der Steueridentifikationsnummer,
- Merkmale bei Mehrfachbeschäftigungen oder Beschäftigungen in der Gleitzone,
- Entgeltbestandteile,
- Darstellungsänderungen im Bezug auf Vorsorgeleistungen (Zukunftsleistungen) und
- Hinweis auf die Erstellung lt. Entgeltbescheinigungsverordnung.
Zusammenfassende Bewertung
Die Entgeltbescheinigungsverordnung regelt verbindlich den Aufbau und die Struktur einer Lohn- und Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer. Diese Regelungen unterstützen den Arbeitnehmer (z.B. bei Beantragung von öffentlichen Leistungen) sowie die Unternehmen hinsichtlich der Vollständigkeit der Abrechnungsinhalte (Abrechnungsdaten).
Praxishinweise
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