Gefahrenabwehr

Die neue Brandschutzordnung (DIN 14096)

© Fiedels - Fotolia.com

Man sieht sie ausgehangen in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Betrieben: die Brandschutzordnung. DIN A4-groß und mit einem roten Rahmen versehen, beinhaltet sie in kurzen und verständlichen Sätzen, die wichtigsten Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall. Dazu gehören zum Beispiel die Aufgaben vom Brandschutzhelfer oder vom Brandschutzbeauftragten, aber auch allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung, zur Alarmierung, zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, zur Sicherung der Brandstelle oder aber auch zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen.

Die Brandschutzordnung richtet sich sowohl an Besucher, als auch an Mitarbeiter.

Aufbau der Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung kann aus drei verschiedenen Teilen (A, B und C) bestehen; nachfolgend eine Übersicht, was die einzelnen Teile im Detail bedeuten:

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Der Teil besteht in der Regel aus nicht mehr als einer DIN A4 Seite und ist an mehreren Stellen sichtbar ausgehängt. Er enthält die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter, die im Gebäude tätig sind. Der Teil enthält wichtige Regeln zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, aber auch zum Verhalten im Brandfall. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt, ferner ist er Gegenstand der jährlichen Unterweisungen.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter im Gebäude, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer). In diesem Teil werden unter anderem die Aufgaben und Maßnahmen der einzelnen Funktionen beschrieben.

Individuelle Erstellung

Eine Brandschutzordnung für einen Betrieb oder eine öffentlichen Einrichtung wird immer individuell nach den notwendigen Brandschutzmaßnahmen erstellt, die sich anhand der Nutzung, den Gefahren oder aufgrund von speziellen Personengruppen (z.B. Behinderte) ergeben. Aber auch wenn die Brandschutzordnung individuell für ein Gebäude erstellt wird, gibt es Grundsätze, die immer zu beachten sind. Und genau mit dem Erstellen und dem Aushängen der Brandschutzordnung beschäftigt sich die DIN 14096. Solche Grundsätze, zum Beispiel über das Aussehen (Größe/ Schrift) einer Brandschutzordnung, werden in der Norm im Detail beschrieben.

Überarbeitete DIN 14096

Aktuell wurde die DIN 14096 über das Erstellen und Aushängen einer Brandschutzordnung überarbeitet. Nachfolgend eine Übersicht über die Änderungen, die sich im Zusammenhang mit der Überarbeitung ergeben haben und zukünftig beachtet werden sollten:

 

  1. Teil A der Brandschutzordnung ersetzt nicht die notwendigen Verhaltensregeln im Brandfall auf einem Flucht- und Rettungsplan nach DIN EN ISO 23601 bzw. ASR A1.3.
  1. Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Teil C) sind unter anderem der Brandschutzbeauftragte sowie der Brandschutzhelfer. Der Sicherheitsingenieur wurde aus der Aufzählung der Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gestrichen.
  1. Zukünftig muss eine Brandschutzordnung in regelmäßigen Abständen von mindestens zwei Jahren von einer fachkundigen Person auf Aktualität geprüft werden.

Was kann man unter einer fachkundigen Person verstehen?

Unter einer fachkundigen Person versteht man eine Person, die über die notwendigen fachlichen Kenntnisse sowie über Berufserfahrung verfügt. Eine solche fachkundige Person für die Brandschutzordnung kann zum Beispiel der betriebliche Brandschutzbeauftragte sein.

 

  1. Das 5-W-Schema zur Absetzung eines Notrufs ist zukünftig wie folgt in der Brandschutzordnung darzustellen:

    • Wo brennt es?
    • Was brennt?
    • Wie viel brennt?
    • Welche Gefahren bestehen?
    • Warten auf Rückfragen!

Es wird damit vom klassischen 5-W-Schema (Wo ist was passiert?, Was ist passiert?, Wie viele Verletzte gibt es?, Welche Art von Verletzungen gibt es?, Warten auf Rückfragen) abgewichen.   

 

  1. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B und C ist allgemein an die Mitarbeitersowie an die Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben in Papierform auszuhändigen.
  1. Die Brandschutzordnung kann in Räumen (z.B. Hotelzimmer) statt auf der Türinnenseite auch in Türnähe ausgehangen werden.
  1. Ersatz der alten Sicherheitszeichen nach neuer DIN EN ISO 7010/ ASR A1.3.
Praxishinweise
  • Unabhängig von der aufgenommenen Pflicht, die Brandschutzordnung mind. alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen, gilt die Pflicht, diese stets auf einem aktuellen Stand zu halten, auch weiterhin. Dies bedeutet, dass, wenn es zu Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich den Brandschutzmaßnahmen kommt, die Brandschutzordnung unverzüglich zu überarbeiten ist.
  • Die Mitarbeiter sind über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen, ferner ist ihnen die Brandschutzordnung auszuhändigen. Damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeiter stets über die aktuelle Brandschutzordnung verfügen, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Unterweisung und der Aushändigung.
  • Werden im Betrieb oder in der öffentlichen Einrichtung noch die alten Sicherheitszeichen verwendet, so sind diese auch für die Brandschutzordnung zu verwenden. Gerade die Brandschutzzeichen (Feuerlöscher, Wandhydrant, Druckknopfmelder etc.) unterscheiden sich teils erheblich zwischen alter und neuer Norm. Bezüglich der Verwendung von alten und neuen Sicherheitszeichen siehe DIN EN ISO 7010/ ASR A1.3.
Quellen

Beschlossener Normentwurf (DIN 14096) von November 2013