Gefahrenabwehr

Verhütung vorsätzlicher Brandstiftung in Wohnbereichen

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Das Szenario ist immer gleich: Erst sind es Müllcontainer oder Autos auf den Straßen die brennen, dann Kinderwagen, Gelbe Säcke, Altpapier und andere, oft aus Bequemlichkeit gelagerte brennbare Materialien, die in den Eingangsbereichen von Wohngebäuden durch Unbekannte in Brand gesetzt werden. Nicht selten geraten diese kleinen Brände in den späten Abend- oder Nachtstunden dann außer Kontrolle.

Vor dem Hintergrund sinkender kommunaler Einnahmen und schrumpfender Einwohnerzahlen mit ihren Begleiterscheinungen – Schließung von Geschäften, Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie schleichende Verwahrlosung des öffentlichen Raums – gewinnt auch der Aspekt der Brandsicherheit für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden zunehmend an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Risiko der Viktimisierung durch Brandstiftung im Wohnumfeld nicht nur durch die Anzahl tatsächlich verübter Verbrechen bestimmt wird, sondern auch durch das subjektive Empfinden, der Furcht vor Bränden bei den Bewohnern.

Prävention von Brandstiftung im Städtebau

Der Präventionsgedanke im Städtebau ist in der allgemeinen Kriminalitätsvorbeugung nicht neu. Kriminologen fordern diese Art der Prävention schon seit längerer Zeit. Ein Aspekt ist die Prävention durch die Bekämpfung von Branddelikten. Leider sind Überlegungen zur Prävention von Brandstiftungen im Bereich „Kriminalitätsprävention im Städtebau“ in Deutschland immer wieder in ihren Ansätzen stecken geblieben. Hinzu kommt, dass es vollständige Konzepte hierzu nicht gibt. So sind die verschiedene Akteure im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung in Wohnbereichen gefordert, Wege aufzuzeigen, wie solche Konzepte, aufgrund der jeweiligen Bedrohungssituation sowie der bereits vorhandenen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, individuell zu entwickeln sind.

Häufiges Vorgehen bei Brandstiftung

Die Brandorte liegen häufig in der Nähe der Wohnung des Täters. Vielfach besteht sogar ein direkter Bezug zum Ort der Brandlegung, z.B. eigenes Wohnhaus, Haus von Verwandten oder Bekannten, eigene Arbeitsstelle, Schule oder Heim. Häufig handelt es sich bei dem Brandentdecker auch um den Täter. Bevorzugt angezündet werden:

  • in Kellern lagernde brennbare Materialien (Papier, Holz und Gerümpel),
  • brennbare Materialien auf Lieferrampen von Supermärkten,  
  • in Hausfluren abgestellte Gegenstände (bspw. Kinderwagen und Abfallbehälter) sowie dort befindliche Briefkästen und Fußmatten,
  • an Außenzäunen lagernde brennbare Materialien,
  • in Treppenhäusern Holzstufen, Treppenpodeste, Türen und Fahrstühle,
  • auf Dachböden lagernde Gegenstände,
  • vor den Wohnhäusern oder in Höfen stehende Mülltonnen, Sperrmüll, „Gelbe Säcke“ und dgl.

Dabei zündet der Brandstifter sehr häufig leicht brennbare Flüssigkeiten oder Feststoffe an, die eine schnelle Ausbreitung des Brandes sichern. Immer wieder ist jedoch festzustellen, dass es nur zu einer sehr langsamen Ausbreitung oder gar zu einem Ersticken eines Brandes, z.B. wegen Sauerstoffmangels oder ausreichend brennfähigen Gegenständen kommt.

Die Motive und Ursachen, die einen Menschen zur Brandstiftung  veranlassen, sind äußerst vielschichtig. Einen bestimmten Tätertyp gibt es nicht. In Frage kommen alle Altersgruppen, vom Kind bis zum Greis, Personen beiderlei Geschlechts, geistig-normale und geistig-behinderte Menschen sowie Personen aus allen sozialen Schichten. Die Handlungen erfolgen meistens spontan und nicht selten unter Alkoholeinfluss.

Anforderungen an Präventionskonzepte

Das Sicherheitsbedürfnis der Betroffenen, vor allem bei älteren Menschen, ist hoch, da Brände im Wohnbereich als erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre empfunden werden. Die Erwartungshaltung der Bewohner zur Aufklärung von vorsätzlicher Brandstiftung, insbesondere bei Serienbrandstiftungen und das direkte Nachvollziehen der polizeilichen Tätigkeit vor Ort, erfordert vor allem eine qualifizierte und engagierte Tatortarbeit.

Ein Präventionskonzept sollte aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen bestehen, die erst in ihrer Kombination die gewünschte Schutzwirkung vor vorsätzlicher Brandstiftung im Wohnbereich ergeben. Die notwendige Schutzwirkung ist auf der Grundlage einer systematischen Risikoanalyse und anhand von Schutzzielen zu definieren. Ein optimales Konzept zur Vorbeugung vorsätzlicher Brandstiftung sollte folgenden Anforderungen genügen:

  • Homogenität der Maßnahmen,
  • Vollständigkeit,
  • Wirksamkeit rund um die Uhr
  • sowie nicht zuletzt die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen. 
Vorbeugende Maßnahmen zur Brandstiftung

Es gilt der Grundsatz, dass zuerst Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Wohngebäuden und deren Einrichtungen, entsprechend den konkreten Bedingungen, spezifische Maßnahmen zur Verhütung von Brandstiftung treffen müssen. Dabei können kleine Subgemeinschaften in der Nachbarschaft und funktionierende Hausgemeinschaften ein wesentliches Element sein, in denen sich freiwillige, informelle Sozialkontrolle entwickeln kann. Auf der anderen Seite sind die Aufrechterhaltung allgemeiner Ordnung und Sauberkeit (z.B. Müllplätze etc.) wichtige Kriterien. Schwerpunkte sind das Freihalten der Treppen und Flure von brennbaren Stoffen sowie die richtige Entsorgung von Abfällen und Reststoffen.

Aus den genannten unterschiedlichen Intrusions- und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sowie den sonstigen organisatorischen Vorkehrungen können so effiziente Schutzkonzeptionen gegen die Brandstiftungsbedrohung im Wohnbereich entwickelt werden.

Praxishinweise
  • Zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen gehören z.B. Zugangsbeschränkungen zu Wohnhäusern (Schließanlagen), Einhaltung von Abständen bzw. Trennung brennbarer Gegenstände (z.B. Müllcontainer, „Gelbe Säcke“) von Einfriedungen und Gebäudeaußenwänden, Kontrolle und Wartung von Brandmeldeanlagen (z.B. Heimrauchmelder), Feuerlöscheinrichtungen und Feuerschutzabschlüssen in Kellern und auf Dachböden, Zustandskontrolle der Umzäunungen einschl. der Schlösser auch an selten genutzten Türen.
  • Die typischen Einbruchdiebstahlziele für Täter unterschiedlicher Art sind auch für Brandstifter attraktiv (z.B. Lager und Lagerräume). Neben den objektiv erkennbaren Risikomerkmalen können mögliche Einflüsse auf die Brandstiftungsgefahr auch durch subjektive Eindrücke erkannt werden.
  • In diesem Zusammenhang ist das Facility Management gefordert.
  • Eine besondere Bedeutung kommt der Sicherung von Außentüren (z.B. Haustür, Kellertür) zu, wobei einbruchshemmende Wirkung sowie Aufbau und Funktionsweise am Verwendungszweck orientiert sein sollte. Entsprechend des Grades der einbruchshemmenden Wirkung bieten sie auch Schutz vor Brandstiftern. Dies gilt insbesondere für Türschlösser, z.B. zum Schließen und Absichern von Haustüren bzw. Hauseingängen. Auch deren Varianten sind abhängig vom Verwendungszweck und Sicherheitsstufen (DIN 18252).