Sicherheit

Extremismus – Rekrutierung in deutschen Gefängnissen

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Die Gefangenensituation als Ausnahmezustand

Der Strafvollzug hat sowohl den Schutz der Allgemeinheit vor einem Straftäter sowie die Resozialisierung des einzelnen Gefangenen zur Aufgabe. Vom Antritt der Haftstrafe an, befindet sich der Strafgefangene in der gesellschaftlichen Isolation. Aus seinem bisherigen sozialen und familiären Umfeld ausgeschlossen, steht er unter permanenter Beobachtung. Er büßt wesentliche Bereiche seiner Intimsphäre ein. Die Haft an sich und der vorausgegangene Strafprozess sind eine Erfahrung des Scheiterns, die mit empfundener Bloßstellung, Demütigung, Scham und möglicherweise auch Schuldgefühlen einhergeht. Die Justizvollzugsanstalten verzeichnen einen Anstieg individueller Problemlagen, wie Drogenmissbrauch, psychische Krankheitsbilder, Gewalterfahrungen in der Familie. Damit ist der Haftinsasse hochempfindlich und leicht verletzbar, insbesondere dann, wenn es sich um die erste Inhaftierung handelt.

Gefängnisstrukturen als Nährboden

Der „Durchschnittsinhaftierte“ in Deutschland ist männlich, unter 30 Jahre alt, mehrfach vorbestraft und aufgrund einer Serie mittelschwerer Delikte inhaftiert. Und genau auf dieses Personenprofil zielen islamistische Missionierungsbestrebungen auch außerhalb von Gefängnismauern ab. Die reglementierten Strukturen in den Haftanstalten verschaffen den Extremisten zusätzliche Vorteile. Der Tagesablauf an Werktagen sieht eine strikte Abfolge zwischen 06:00 und 22:00 Uhr vor: Wecken, Frühstücken, Arbeit oder Unterricht, Mittagessen, Arbeit oder Unterricht, Hofgang, Abendessen, Aufschluss/ Freizeitgruppen, Nachtruhe. Da der Inhaftierte wenige Angebote für Aktivitäten zur Auswahl hat, versuchen Islamisten dies zu nutzen, um eigene Koranlehren und Gefangenenfürsorge zu installieren. So besuchen Salafisten Gefangene in der JVA Iserlohn oder weiten die „Lies!“-Kampagne auf Gefängnisse aus. So beispielsweise in der JVA Wiesbaden, der sie im April dieses Jahres 100 Korane übergaben. Über das soziale Netzwerk Facebook berichtet die Gruppe „Team Tauhid Media“ in unregelmäßigen Abständen über die „Gefangenenarbeit“ der Salafisten, die Inhaftierte bekehren und ihnen dann beistehen wollen. Dabei sind die „Betreuer“ zum Teil gut als Salafisten erkennbar und verteilen Materialien der „Lies!“-Kampagne oder des salafistischen „Moschee-Verlag“ aus Braunschweig.

Islamisierung als Perspektive

Muslimische Strafgefangene machen bereits jetzt einen beträchtlichen Anteil in den deutschen Justizvollzugsanstalten aus. Sie stehen erstrangig im Fokus der Extremisten. Denn insbesondere muslimische Allgemeinkriminelle hoffen, ihre Seelen durch Islamismus und eine überzogene Religiosität zu retten. Zudem wollen sie sich einer Elite zugehörig fühlen, da sie von der Gesellschaft verstoßen und bestraft wurden. Solche Empfindungen greifen die Rekrutierenden geschickt auf und vermitteln den Gefangenen Verständnis. Doch auch Nicht-muslimisch Inhaftierte, gerade im Jugendstrafvollzug, werden angesprochen und sollen für den Djihad begeistert werden. Der erzieherische Grundgedanke des Jugendstrafgesetzes (JGG) wird somit in perfider Weise ausgenutzt und konterkariert. Auch nach der Haft versuchen Islamisten, als Unterstützer für die Behördengänge etc., an potentielle neue Anhänger zu kommen.

Gegenstrategien

Gerade im Jugendstrafvollzug müssen die Gefahren durch rekrutierende Islamisten beobachtet werden. Ein junger Mensch ist begeisterungsfähig, dennoch zeichnet sich gerade die Radikalisierung von Verhaltensweisen ab, die sich von dieser Begeisterungsfähigkeit unterscheiden. Auch kann kaum nachvollzogen werden, wer mit wem Kontakt hat. Da das Gefängnis ein überwachter Raum ist, bieten sich hier den Justizbehörden deutlich mehr Möglichkeiten, als außerhalb.  Gemäß § 24 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) darf der Inhaftierte freilich Besuch empfangen, der Anstaltsleitung obliegt nach § 25 Abs. 2 StVollzG jedoch das Recht, Besuchsverbote auszusprechen, wenn Nicht-Angehörige einen schädlichen Einfluss auf Gefangene nehmen oder deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft verhindern. Gerade bei Salafisten, die sowohl äußerlich gut zu erkennen sind, als auch um ihr Ansinnen keinen Hehl machen, muss diese Möglichkeit unbedingt genutzt werden.

Praxishinweise:

  • Die Haft als isolierter Lebensraum ist zuträglich für islamistische Rekrutierungsbemühungen.
  • Die Hinwendung zur Religion erscheint zunächst stabilisierend auf den Gefangenen.
  • Der Anteil an Inhaftierten mit muslimischem Migrationshintergrund ist verhältnismäßig hoch, der Personenkreis erklärtes Ziel der Rekrutierungsbemühungen. Zudem sind bereits Islamisten inhaftiert, die „von innen“ heraus missionieren und rekrutieren.
  • Schulungen der Vollzugsbeamten und des -personals könnten helfen, Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.
  • Nicht-verwandte Besucher sollten genauer geprüft und im Zweifel nicht zum Gefangenen vorgelassen werden.

Quelle:

Fröschle, Thomas, zitiert von Heinz, Björn: Strafvollzug in Deutschland (zuletzt aufgerufen am 11.11.2014).

Dienstbühl, Dorothee / Abou-Taam, Marwan: Rekrutierung in deutschen Gefängnissen durch djihadistische Insassen, in: Forum Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Heft 1/2012, S. 41-45.