Sicherheit

IT-Sicherheitsgesetz in Kraft

© moonrun - Fotolia.com

Seit 25. Juli 2015 gelten höhere Sicherheitsanforderungen im Internet. Das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“ wurde am 24. Juli 2015 im Gesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 1324.

Für Betreiber von Webservern wie zum Beispiel Online-Shops gelten damit ab sofort erhöhte Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Kundendaten und der von ihnen genutzten IT-Systeme. Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn ihnen auffällt, dass der Anschluss des Kunden – etwa als Teil eines Bot-Netzes – für IT-Angriffe missbraucht wird. Gleichzeitig sollen sie ihre Kunden auf mögliche Wege zur Beseitigung der Störung hinweisen. Erweitert werden mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes außerdem die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Untersuchung der Sicherheit von IT-Produkten sowie seine Kompetenzen im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung.

Darüber hinaus gelten für die Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen neue Pflichten zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Für sonstige Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen gilt eine entsprechende Meldepflicht nach Inkrafttreten einer das IT-Sicherheitsgesetz konkretisierenden Rechtsverordnung, die zurzeit im Bundesministerium des Innern vorbereitet wird. Ziel ist es, die beim BSI zusammenlaufenden Informationen über IT-Angriffe auszuwerten und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung gilt dann auch die Pflicht für Betreiber Kritischer Infrastrukturen zur Erarbeitung und Umsetzung von IT-Mindeststandards in ihrem Bereich.

 

Quelle: BMI