Rechtliches

Insolvenz-App verletzt Datenschutzrecht

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Das AG Rockenhausen hatte eine App zu beurteilen, die es Nutzern ermöglichte, gezielt nach Insolvenzbekanntmachungen zu suchen. Die Insolvenz-App bediente sich dabei der amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Damit war es den Nutzern möglich, sowohl konkrete Personen oder Firmen nach ihrem Solvenzstatus zu überprüfen wie auch allgemein nach Insolvenzen in einem bestimmten Gebiet zu suchen.

Durch diesen Dienst sahen Personen, die sich in einem Insolvenzverfahren befunden hatten, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und klagten vor dem AG Rockenhausen wegen einer Datenschutzverletzung.

Insolvenz-App: Das Urteil des AG Rockenhausen

Das Gericht teilte die Ansicht der Kläger und befand die Insolvenz-App schließlich  für datenschutzwidrig. Grundsätzlich seien diese Informationen ohnehin frei über die Internetauftritte der jeweiligen Insolvenzgerichte abrufbar. Allerdings bestehe bei dieser App der entscheidende Unterschied darin, dass man diese Informationen nach bestimmten Schlagwörtern auswählen kann. Auf diese Weise war es möglich, gezielt nach Schuldnern aus der eigenen Nachbarschaft zu suchen. Die App habe damit die Wirkung eines Prangers entfaltet. Die Interessen der Schuldner blieben dabei  außer Betracht. Zudem würde die App nicht das berechtigte Interesse der Nutzer an den abgefragten Informationen überprüfen.

Insgesamt könne das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, Insolvenzen aus seiner näheren Umgebung herauszufinden, nicht bejaht werden. In konkreten geschäftlichen Beziehungen, in denen durchaus ein Bedürfnis nach der Solvenz-Überprüfung seiner Geschäftspartner bestehe, könne der Nutzer entsprechende Informationen bei den Insolvenzgerichten abrufen.

Fazit

Im Ergebnis ist hier der Fall eingetreten, dass die Interessen der veröffentlichten Schuldner gerade angesichts der konkreten Ausgestaltung der App überwogen haben. Die Art und Weise des Anbietens der grundsätzlich frei und legal zugänglichen Informationen war rechtswidrig und führte zu einer Rechtsgutsverletzung bei den Schuldnern.