Dass bereits Kinder in den Genuss modernster Elektronik kommen, ist nichts Neues mehr. Bereits Brettspiele funktionieren heutzutage teils elektronisch. So wurde unlängst eine moderne Version von Monopoly mit electronic cash erweitert. Aber auch Smartphones, Tablets und PCs sind die Normalität bei Kindern und Jugendlichen. Es geht jedoch noch weiter. Auch Kinderspielzeug wie Teddybären oder Puppen sind bereits mit komplexer Elektronik ausgestattet.
Mit dem Internet kommunizierendes Spielzeug
Mittlerweile gibt es Spielzeug, das ununterbrochen mit dem WLAN und damit mit dem Internet verbunden ist. Dabei kommt es darauf an, welchen Zweck das jeweilige Spielzeug erfüllen soll. Sollen z.B. Musik, Videos oder gar Informationen abgerufen werden, müssen verschiedene Informationsdienste im Internet abgerufen werden. Um die Eingaben des Benutzers ausführen zu können, wird hierbei oft auf die Stimmeingabe zurückgegriffen. So auch im Fall der Kinderpuppe „Cayla“.
Cayla als Spionageanlage
Cayla ist eine Spielzeugpuppe, die mittels Bluetoothverbindung zu einem Smartphone oder Tablet über eine App verbunden ist. Die Puppe an sich ist mit einem Mikrofon und einem Lautsprecher ausgestattet. Durch die aktive Bluetoothverbindung ist es der Puppe möglich, auf das Internet zuzugreifen. Um Stimmeingaben verarbeiten zu können, werden Stimmen und Geräusche, aber auch normale Gespräche, die nichts mit der Puppe zu tun haben, ununterbrochen aufgenommen und gespeichert. Der Spielzeughersteller greift hierbei auf einen Drittanbieter als Kooperationspartner zurück, der die Eingaben zwischenspeichert und verarbeitet. Sollte die Stimmeingabe eine spezielle Frage sein, greift eine spezielle Software z.B. auf eine Wissensdatenbank wie Wikipedia zurück, um die Frage zu beantworten.
Problematisch hierbei ist, dass auch völlig zusammenhangslose Gespräche aufgezeichnet werden. Durch die unsichere Bluetoothverbindung ist es Angreifern ein leichtes, sich in diese Verbindung einzuklinken und so z.B. Gespräche mitzuhören. Auch eine gegenseitige Kommunikation wäre hierbei denkbar. Aber auch das gezielte Aufnehmen von Gesprächen durch Unternehmen, oder der Verkauf dieser Daten, wäre ein lukratives Geschäft, um gezielte Werbung zu platzieren.
Bundesnetzagentur stuft Cayla als Spionagegerät ein
Der Bundesnetzagentur wurde dieser Fall vorgelegt um zu prüfen, ob von Cayla eine tatsächliche Gefahr ausginge. Im Ergebnis kam die Bundesnetzagentur zu dem Entschluss, dass durch die gezielte Tonaufnahme von der Puppe eine erhöhte Gefahr ausginge. Gerade durch die Unkenntnis der Eltern und Kinder, dass die Puppe alle Gespräche aufzeichne, müsse von einer funkfähigen Sendeanlage ausgegangen werden, die Daten unbemerkt an Dritte weiterleite. Dies würde die Privatsphäre empfindlich verletzen und daher sei die Puppe vom Markt zu nehmen. Durch diesen Entschluss ist die Puppe in Deutschland verboten. Alle Händler, die die Puppe Cayla im Angebot haben sollten, müssen diese entfernen. Auch der Besitz dieser Puppe wäre demnach theoretisch strafbar. Die Bundesnetzagentur hat jedoch vermittelt, dass eine Verfolgung im Privatbereich nicht zu befürchten ist und plädiert auf die Eigenverantwortung der Eltern, die Puppe unschädlich zu machen.