Freitag der 13.09.2019, es war wieder Rauchmeldertag in Deutschland. Mal mehr, mal weniger ist dieser Tag Anlass dafür, um die Notwendigkeit von Rauchwarnmeldern in Privathaushalten zu bewerben. Dass eine Rauchwarnmelderpflicht in Privathaushalten notwendig ist, belegen Jahr für Jahr die Zahlen. Gut 300 Menschen verlieren bei Bränden ihr Leben, tausende werden verletzt. Doch hilft die Rauchwarnmelderpflicht auch? Nachfolgend eine kritische Betrachtung der Rauchwarnmelderpflicht und ein Plädoyer für eine organisierte Brandschutzaufklärung in Deutschland.
Rauchwarnmelder können Leben retten
Wenn die Rede von einer Rauchwarnmelderpflicht ist, so wird häufig von einer Pflicht in Deutschland gesprochen. Doch das ist ein Irrtum. Die Rauchwarnpflicht betrifft das Baurecht und das Baurecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Aus diesem Grund sind die Regelungen der Rauchwarnmelderpflicht auch sehr unterschiedlich, je nach Bundesland. So greift sie in manchen Bundesländern nur für Neubauten, aber nicht für Bestandsbauten.
Durch Rauchwarnmelder kann nicht nur ein Brand in einem frühen Entstehungsstadium entdeckt, sondern auch Bewohner gewarnt werden. Durch die frühe Entdeckung eines Brandes ist in der Regel eine weitgehend gefahrlose Flucht möglich. Zudem eröffnet die frühzeitige Entdeckung unter Umständen auch den Versuch einer eigenen Brandbekämpfung oder zumindest die frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr. Durch Rauchwarnmelder besteht damit durchaus die Möglichkeit, Brandschäden zu verhindern. In welchem Umfang der Rauchwarnmeldepflicht in den einzelnen Ländern nachgekommen wird, ist nicht bekannt. Schon deshalb, da es im Zusammenhang mit dieser Pflicht zu keinen Kontrollen kommt und bekannte Verstöße nicht geahndet werden. Beispielhaft sei hier nur Baden-Württemberg zu erwähnen, wo ein Verstoß gegen die Rauchwarnmelderpflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit darstellt, diese aber nicht verfolgt wird.
Gerade aufgrund dieser Begleiterscheinungen stellt sich die Frage, ob die Rauchwarnmelderpflicht als Einzelmaßnahme zu wenig ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob nicht der Brandschutzaufklärung wesentlich mehr Bedeutung geschenkt werden sollte. Die Brandschutzaufklärung ist, wenn sie überhaupt in den Feuerwehrgesetzen der Länder genannt wird, meist eine Kann-Aufgabe. Dementsprechend obliegt es den Feuerwehren selbst, ob sie diese Aufgabe wahrnehmen oder nicht. Dementsprechend unterschiedlich ist hier auch die Qualität der Brandschutzaufklärung. Bis hin zu Feuerwehren, die diesem Aufgabengebiet keinerlei Beachtung schenken.
Örtliche Feuerwehren sind hier gefordert
Für gewerbliche Brandschutzunternehmen ist der Brandschutz im häuslichen Umfeld und damit die Brandschutzaufklärung aufgrund der wirtschaftlichen Interessen, die ein Unternehmen verfolgt, in der Regel nicht interessant. Wenn es also eine Brandschutzaufklärung in Deutschland geben soll, so kann diese in der Regel nur von den Feuerwehren in den Kommunen geleistet werden. Eigentlich sollte eine Brandschutzaufklärung im Interesse einer jeden Feuerwehr sein. Kann die Brandschutzaufklärung doch wesentlich dazu beitragen, dass Brände verhindert oder zumindest deren Schweregrad begrenzt werden können. Gerade mit einem Feuerwehrsystem, das überwiegend auf Freiwilligen Feuerwehren basiert und unter erheblichen Druck steht, aufgrund von teilweise fallenden Mitgliederzahlen, aber auch Problemen bei der Einsatzfähigkeit an Werktagen, verwundert dieser Mangel bei der Brandschutzaufklärung.
Eine Brandschutzaufklärung sollte in einer jeden Kommune vorhanden sein. Das erfordert natürlich einen gewissen Grad an Organisation. So zum Beispiel die Bildung einer Fachgruppe innerhalb der Feuerwehr. Bei der Brandschutzaufklärung bietet sich auch eine generationsübergreifende Mitwirkung aller Gruppen in einer Feuerwehr an. Angefangen von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr, über Mitglieder der Einsatzabteilung bis hin zu Angehörigen der Altersmannschaft einer Feuerwehr. Wichtig bei der Brandschutzaufklärung ist hierbei ein aktives Handeln. Ein Rauchwanmeldertag bietet sich hier für Aktionen genauso an, wie ein Tag der offenen Tür, ein Stand zur Brandschutzaufklärung bei einem Gemeindefest, jahreszeitlich übliche Aktionen (z.B. zur Gefahr beim Grillen,zur Weihnachtszeit, Silvester etc.) oder Vortragsangebote zum Brandschutz im Haushalt an die Vereine. Die Möglichkeiten, wie man die Brandschutzaufklärung in der Praxis umsetzen kann, sind vielfältig.
Wichtig ist hierbei nur eines: stets Präsenz zu zeigen. Das setzt aber bei den Feuerwehren ein Umdenken voraus. So sind unsere Feuerwehren nahezu ausschließlich darauf ausgelegt, gezielt auf einen Notfall zu reagieren. Nicht aber auf den Bereich, durch Aufklärung darauf hinzuwirken, dass es überhaupt nicht zu einem Notfall wie einem Brand kommt oder diesen zumindest begrenzt. Hier hat man sowohl einen Mangel beim Selbstverständnis der Feuerwehren, als auch einen Konstruktionsfehler bei den Feuerwehrgesetzen in den Bundesländern. Eine Brandschutzaufklärung sollte nämlich keine Kann-Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe. Dass es hier einen Mangel beim Selbstverständnis gibt, zeigt auch immer wieder der Umstand, wenn bei der Anschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen von einer Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung gesprochen wird. Eine solche Aussage ist nämlich nur auf den ersten Blick richtig.
Auch andere Themen bieten sich bei der Aufklärung an
Zumal sich nicht nur der Brandschutz als Thema bei der Aufklärung anbietet, sondern generell auch die Selbsthilfefähigkeit bei Notlagen. Ob Hochwasser, Sturm oder ein anderes Ereignis, die Bevölkerung ist auf solche Lagen nicht mehr eingestellt. Das zeigen Untersuchungen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Auch dieses Themenfeld kann eine Feuerwehr aufnehmen. Denn wer kennt es nicht: ein Starkregen oder ein kleiner Sturm reicht meist schon aus, damit die Notrufleitungen glühen. Und nicht selten handelt es sich hier um Bagatelleinsätze, wie ein abgebrochener Ast oder wenige Zentimeter Wasser in einem Keller. Wo sich dort mit wenigen Handgriffen jeder Bürger selbst helfen könnte, ist der Griff zur Notrufleitung einfacher. Auch hier kann Aufklärung sinnvoll sein. Sei es um Schäden zu verhindern, aber auch um die Einsatzzahlen bei den Feuerwehren zu reduzieren.
Ein Beleg für die Brandschutzaufklärung
Mit der Rauchwarnmelderpflicht verfolgen die Gesetzgeber in den Bundesländern das Ziel, die Zahl der Brandtoten und Verletzten zu reduzieren. Doch kann das allein mit einer Rauchwarnmelderpflicht erreicht werden? Insbesondere eine dauerhafte Absenkung? Das Aufhängen von einem Rauchwarnmelder ist der erste Schritt, doch gerade hier beginnen meist schon die Fehler. So zum Beispiel Fehlauslösungen der Rauchwarnmelder, da diese an falschen Stellen (z.B. zu nahe an der Küche) montiert werden. Zudem darf bei einem Rauchwarnmelder je nach Modell, die Prüfung nicht vernachlässigt werden. In der Praxis wird das oft vernachlässigt und Rauchwarnmelder außer Betrieb gesetzt, wenn sie sich aufgrund einer mangelnden Batteriespannung durch Warntöne bemerkbar machen.
Gerade in Ländern wie in England oder in den USA, gibt es zu dieser Problematik umfangreiche Erfahrungen. In New York kommt man zum Beispiel auf eine Quote von 97 Prozent bei der Installation von Rauchwarnmeldern, was auf den ersten Blick eine großartige Zahl ist. Doch wie Untersuchungen dort zeigen, sind nur 33 Prozent der Rauchwarnmelder auch tatsächlich betriebsbereit. Alleine in New York werden jährlich bis zu 100.000 Batterien an die Bevölkerung im Rahmen der Brandschutzaufklärung kostenlos verteilt, um hier die Quote zu verbessern. In England hat man bei Untersuchungen nach Bränden festgestellt, dass rund 40 Prozent der Rauchwarnmelder nicht betriebsbereit waren.
Letztlich kann man das auch als einen Beleg sehen, dass einzig eine Rauchwarnmelderpflicht nicht zur gewünschten Reduzierung von Brandtoten und Verletzten führen wird. Sondern, dass auf eine organisierte Brandschutzaufklärung nicht verzichtet werden kann, um stetig Themen, wie die Notwendigkeit von Rauchwarnmeldern und die Prüfung ins Gedächtnis zu rufen. Eine organisierte Brandschutzaufklärung ist aber auch hinsichtlich des Verhaltens wichtig. Nicht selten reagieren Menschen im Brandfall nämlich falsch, wie nachfolgende Untersuchungen zeigen:
Verhalten/ Todesursachen bei Bränden
Quelle: Miller 2005 – Auszug Forschungsbericht 145, Institut der Feuerwehr Sachsen- Anhalt Auszug: Menschliches Verhalten und andere Ursachen für Brandopferzahlen bei Wohnungsbränden in Neuseeland nach Miller 2005. |
Der nächste Rauchwarnmeldertag ist am 13. November 2020. Zeit genug sich Gedanken zu machen, wie man die Brandschutzaufklärung in Deutschland verbessern kann. Hier ist jede Feuerwehr gefragt. Durch einen guten, vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen.