Sicherheitskonzepte

Brandschutzmaßnahmen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen müssen immer aktuell sein

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Der betriebliche Brandschutz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen kann aus einer Vielzahl an Maßnahmen bestehen, z. B. Feuerlöscher, Druckknopfmelder von Brandmeldeanlagen, Brandmelder, Auslöseeinrichtungen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung oder auch Feuerwehrpläne und Laufkarten an der Brandmeldezentrale. Man unterscheidet dabei zwischen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Alle genannten Brandschutzmaßnahmen müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft oder gewartet werden.

Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen müssen aktuell sein

Gerade durch tägliche Nutzung oder äußere Einflüsse (u.a. Wärme, Kälte, Licht, Vandalismus) können Brandschutzmaßnahmen in ihrer Wirkung eingeschränkt sein oder vollständig ausfallen. Seien es Flucht- und Rettungspläne oder Feuerwehrpläne, die aufgrund baulicher Veränderungen nicht mehr aktuell sind, eine Brandschutzordnung, die neuen Regelungen (wie zum Rauchverbot oder neue Löschmittel) nicht berücksichtigt, aber auch die Wartung von Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Stimmen Flucht- und Rettungspläne beispielsweise nicht, kann dies im Ernstfall für Ortsunkundige schwerwiegende Folgen haben. Sind Feuerwehrpläne nicht mehr aktuell, kann das den Einsatz der Feuerwehr stark verzögern und zusätzliche Gefahren für die Feuerwehrkräfte bedeuten. Und werden Feuerlöscher nicht regelmäßig gewartet, können diese im Ernstfall – abhängig vom jeweiligen Modell – nicht funktionieren oder zu einem Unfall führen.

Je nach Unternehmen und den damit verbundene Brandgefahren gibt es zudem bau- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Die Brandschutzmaßnahmen können sich dementsprechend unterscheiden. Damit Arbeitgeber, Brandschutzbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Prüffristen für Brandschutzmaßnahmen verpassen, hat die DGUV – die gesetzliche deutsche Unfallversicherung – mit der DGUV-Information 205-040 eine kostenfreie Arbeitshilfe für den betrieblichen Alltag veröffentlicht.

Arbeitshilfe DGUV-Information 205-040

Gegenstand der DGUV-Information 205-040 ist eine Aufstellung der möglichen Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen und der damit verbundene Prüffristen. Ergänzend zur DGUV-Information 205-040 wurden auch entsprechende Tabellen veröffentlicht. Den Tabellen kann man zum Beispiel entnehmen, dass Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 oder die Brandschutzordnung nach DIN 14096 jeweils alle zwei Jahre auf Aktualität geprüft werden sollten. Abweichend von den zwei Jahren kann jederzeit eine Aktualisierung notwendig sein, wenn es zu einer Änderung gekommen ist wie beispielsweise neue Gefahren, neue Standorte für Feuerlöscher oder bauliche Änderungen.

Auch bei anderen Einrichtungen wie Feuerlöschern muss alle zwei Jahre eine Prüfung erfolgen. Die Tabellen zu den jeweiligen Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen enthalten aber nicht nur bloße Zeitangaben, sondern auch jeweils umfassende Informationen zur Prüfung oder Wartung, sei es zur Rechtsgrundlage, zum Umfang oder der Frage, wer diese durchführen darf. Durch den Aufbau der Tabellen kann man diese angepasst an die eigenen Brandschutzeinrichtungen im Unternehmen zusammenstellen. Dies ermöglicht Arbeitgebern, Brandschutzbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit eine umfassende Übersicht darüber, wann eine Prüfung notwendig ist. Damit ist ein stets aktueller und funktionierender Brandschutz gewährleistet.