Gefahrenabwehr

Euralarm fordert eine Verschiebung des RED DA-Antragsdatums

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Die Europäische Kommission hat mit dem Erlass des delegierten Rechtsakts (DA) ((EU) 2022/30) für die Funkanlagenrichtlinie (RED) Maßnahmen ergriffen, um ihre Bürger vor Cyberangriffen und Datenschutzverletzungen zu schützen. Obwohl die CEN/CLC/JTC 13/WG 8 mit der extrem schnellen Entwicklung harmonisierter Normen zur Unterstützung der RED DA eine beispiellose Aufgabe bewältigt, ist Euralarm der Ansicht, dass das Anwendungsdatum der RED DA (derzeit August 2024) verschoben werden sollte. Das derzeitige Datum verhindert die Vermarktung einer beträchtlichen Anzahl bestehender und neuer Produkte mit potenziell großen Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Euralarm fordert die europäischen Mitgliedsstaaten auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um die Fertigstellung von Normen besser auf das Datum der Anwendung abzustimmen.

Funkanlagenrichtlinie (RED)

Die Hersteller nutzen zunehmend neue Technologien und das Internet, um ihre Produkte zu verbessern; daher ist die Cybersicherheit heute von entscheidender Bedeutung. Um ein sicheres und geschütztes Online-Umfeld zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission daher eine Reihe von neuen Vorschriften ausgearbeitet. Dazu gehören der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act und die RED DA.

Letztere ist in Kraft getreten und deckt in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f bestimmte Arten von Funkanlagen ab. Dazu gehören mit dem Internet verbundene Funkgeräte, tragbare Technologie oder tragbare Geräte mit einer Funkfunktion, Geräte für die Übertragung von Geld oder virtueller Währung und Kinderspielzeug mit einer Funkfunktion oder andere Kinderbetreuungsgeräte. Diese Ergänzung wird auch drahtlose Produkte für den Brandschutz und die Sicherheit umfassen.

Eine Expertenarbeitsgruppe aus ganz Europa (JTC13/WG8) entwickelt derzeit harmonisierte Normen zur Unterstützung der grundlegenden Anforderungen der RED DA. Diese harmonisierten Normen werden den Herstellern eine klare Anleitung geben, was von ihnen erwartet wird, wenn es um die Erfüllung der in der RED DA festgelegten Anforderungen geht. In Ermangelung von Normen, die im Amtsblatt der EU aufgeführt sind, müssen sich die Hersteller an eine ‘ Notified Body‘ wenden, um das Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.

Verzögerung notwendig

Das Datum für die Anwendung der RED DA ist derzeit auf August 2024 festgelegt. Mit Blick auf den Prozess fordert Euralarm die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, dies zu berücksichtigen:

  • Es ist sehr wahrscheinlich, dass die harmonisierten Standards nicht rechtzeitig erreicht werden. Trotz der bisherigen Fortschritte ist zu erwarten, dass die harmonisierten Normen von CEN-CENELEC bestenfalls 1 oder 2 Monate vor dem Anwendungsdatum angenommen werden.
  • Der Bewertungs- und Zitierprozess wird sich nach der Verabschiedung weiter verzögern. Die Tatsache, dass kein HAS-Berater zur Verfügung steht, der die JTC13/WG8 bei der Ausarbeitung der Normen unterstützt, schafft zusätzliche Unsicherheit hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass die angenommenen Normen im Amtsblatt zitiert werden.
  • Die Verzögerung wird die Hersteller daran hindern, eine rechtzeitige Selbstbewertung der Konformität mit den neuen Anforderungen vorzunehmen.
  • Es gibt nicht genügend ‘Notified Bodies‘ (4 in 2 Ländern), um die erforderliche Konformitätsbewertung durchzuführen, so dass dies kein gangbarer Weg zur Einhaltung der Vorschriften ist. Obwohl ihre Zahl in den kommenden Monaten steigen dürfte, werden sie durch die Nachfrage überlastet sein, was bedeutet, dass die meisten Hersteller monatelang keine Gelegenheit haben werden, das Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.
  • Dies wird die Marktverfügbarkeit aller bestehenden und neuen Produkte, die unter die RED DA fallen, verzögern. Infolgedessen werden die Hersteller das Inverkehrbringen der von der RED DA erfassten Produkte in der EU bis zum Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens einstellen. Zu diesen Produkten gehört eine breite Palette von Funkgeräten für den Geschäfts- und Privatkundenmarkt.
  • Die zu installierenden Produkte werden nicht an Dienstleistungsunternehmen geliefert. Es wird klar sein, dass eine ordnungsgemäße Abstimmung des Datums für die Anwendung der RED DA einerseits und des Datums für die Bereitstellung der harmonisierten Normen, einschließlich der für die Bewertung, Prüfung und Bereitstellung auf dem Markt benötigten Zeit andererseits, von größter Bedeutung ist. Wenn diese nicht richtig aufeinander abgestimmt sind, wird sich dies negativ auf die Wirtschaftstätigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auswirken, sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherprodukte.

Gemeinsam mit den nationalen Industrieverbänden fordert Euralarm die Mitgliedstaaten und die Kommission daher dringend auf, das Datum des Inkrafttretens zu verschieben. Eine Verzögerung von 9 Monaten würde die ursprüngliche Reihenfolge zwischen der Annahme der Normen und dem Datum des Inkrafttretens wiederherstellen, wie sie im Normungsantrag M/585 festgelegt ist, aber eine Verzögerung von 12 bis 18 Monaten würde den Herstellern mehr Gelegenheit geben, ihre Produkte von einer ‘ Notified Body‘  bewerten zu lassen.

Über Euralarm

Euralarm vertritt die Branche der elektronischen Brand- und Sicherheitssysteme und stellt der Industrie, dem Markt, den politischen Entscheidungsträgern und den Normungsgremien Führungsqualitäten und Fachwissen zur Verfügung. Unsere Mitglieder machen die Gesellschaft durch Systeme und Dienstleistungen in den Bereichen Branderkennung und -löschung, Einbruchmeldeanlagen, Zugangskontrolle, Videoüberwachung, Alarm-übertragung und Alarmempfangszentralen sicherer und sicherer. Euralarm wurde 1970 gegründet und vertritt über 5000 Unternehmen der Brandschutz- und Sicherheitsbranche mit einem Wert von 67 Milliarden Euro. Euralarm-Mitglieder sind nationale Verbände und einzelne Unternehmen aus ganz Europa.

 

Pressemitteilung Euralarm vom 03.04.2023