Aus- und Fortbildung

Kritik an Bildungsabschlüssen im Sicherheitsgewerbe

RBV

Qualifizierungsschub durch BDSW-Bildungspyramide

Die Berufsausbildung zur Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit mit der Weiterbildungsmöglichkeit zum(r) Meister(in) hat in den zurückliegenden zehn Jahren das Bild des Sicherheitsgewerbes maßgeblich und letztlich vorteilhaft geprägt. Dazu wurden die Angebote für Studien Sicherheits-Management erheblich erweitert und inhaltlich verfeinert.

Bewertung der Aus- und Weiterbildung im Sicherheitsgewerbe

Diese Entwicklung wird auch kritisch bewertet. So schreibt Ass. jur. Martin Hildebrand in der DSD des BDSW in seinem Artikel mit dem Titel „10 Jahre Ausbildung im Sicherheitsgewerbe“, dass manche Unternehmen mehr Auszubildende als Mitarbeiter beschäftigen und sich so Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Diese Erkenntnis und weitere Missstände sollen, so Hildebrand im Artikel, im August 2012 in Berlin und

am 25. September 2012 auf der Security-Messe in Essen diskutiert werden. Dazu sollen Experten der Sicherheitswirtschaft, der Bundesanstalt für Arbeit, der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Berufsschulen zusammengeführt werden.

Bildungspyramide in der Sicherheitswirtschaft

Der Vorsitzende des BDSW-Fachausschusses Ausbildung, Frank Schimmel, ist Geschäftsführer des Bildungsträgers in der Sicherheitswirtschaft PROTEKTOR Akademie für Sicherheitsdienstleistungen, Facility-Management und EURO-Management. In einem Interview zum Thema „Phantasieabschlüsse in der Sicherheitswirtschaft“ prangert er eine Art „Wildwuchs“ bei den Schulungsangeboten an. Damit meint er die „klangvollen“ Bezeichnungen für Schulungsangebote, die letztlich nur die gewerblichen Zulassungsvoraussetzungen (§ 34 a GewO, Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung) enthalten. Beide Schulungsarten hätten nichts mit Ausbildung zu tun. Absolvent(en)innen würden als Ungelernte gelten, die Stundenlöhne seien entsprechend niedrig.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat der BDSW zusammen mit anderen Verbänden und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in der jüngsten Vergangenheit eine Bildungspyramide entwickelt. Diese führt die bundeseinheitlichen Aus- und Weiterbildungen auf. Dazu zählen


  • Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit,

  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,

  • Meister(in) für Schutz und Sicherheit und

  • fachspezifische Studiengänge.


Frank Schimmel betont, dass diese Schulungen mit ihren Abschlüssen rd. 85% des Qualifikationsbedarfs der Sicherheitsdienstleister decken und von ihnen auch verlangt würden. Der BDSW habe die Bundesanstalt für Arbeit und den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr aufgerufen, nur noch Maßnahmen zu genehmigen und zu fördern, die in diese Systematik passen.

Zugang zum Sicherheitsgewerbe verschärfen

Der BDSW will mittlerweile dafür eintreten, dass der Zugang zum Bewachungsgewerbe und zur Sicherheitswirtschaft deutlich verschärft wird. In dem Zusammenhang wird auf die verbindliche Einführung der von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) geforderten Zertifizierung privater Sicherheitsdienstleister verwiesen. Für sensible Schutzaufgaben gegen Piraterie, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr seien eigenständige Regelungen erforderlich.

Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen

Die Zeitschrift WIK hat in der Ausgabe 1/2012 den von Min.Dir. a.D. Reinhard Rupprecht verfassten Beitrag „Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen“ zum Stand der Zertifizierungsbemühungen veröffentlicht.

Die Kernaussagen werden wie folgt zusammengefasst:


  • Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe verbindlich vorschreiben.

  • Für die Zusammenarbeit mit der Polizei sind Seriosität, fachliche Qualifikation und Vorhandensein angemessener Ressourcen Voraussetzung.

  • Nachweis einer Einsatzdokumentation und einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten.

  • Für Führungskräfte Nachweis abgeschlossener Berufsausbildung Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit; für Unternehmer bzw. Leiter des Betriebes Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung gem. § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO.

  • Nachweis eines betrieblichen Weiterbildungskonzeptes; dabei Thema auch Training zur waffenlosen Selbstverteidigung, im Umgang mit Schusswaffen, zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

  • Nachweis einer führungsqualitativ wirkungsvoll besetzten Einsatzleitstelle oder Notruf-und Service-Leitstelle (NSL).








Qualitätsstandards des BDSW

Für Einsätze bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Verkehrsflughäfen, im öffentlichen Personenverkehr und zum Schutz von sog. kritischen Infrastrukturen sind besondere Anforderungen formuliert:


  • Für Personen der oberen Führungsebene auch Studium oder mindestens fünfjährige Berufs- und Führungserfahrung im Sicherheitsgewerbe oder eine vergleichbare höherwertige Qualifikation.

  • Auszubildende, Praktikanten und Umschüler dürfen im Betrieb keine eigenverantwortlichen Arbeiten auf Einzelarbeitsplätzen ausführen und nur zusammen mit ausgebildeten Mitarbeiter(n)innen eingesetzt werden.





Quellen: SecuMedia Verlags-GmbH, WIK Nr. 3, 2012, Seite 84 ff., „Passende Qualifikationen fehlen immer noch“ und Nr. 1, 2012, Seite 15 ff., „Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen“;

BDSW Presseinformation 13/2011 vom 22.11.2011, „BDSW geht gegen Phantasieabschlüsse im Sicherheitsgewerbe vor“; BDSW DSD Nr. 2/2012, Seite 48, Titel „10 Jahre Ausbildung im Sicherheitsgewerbe“ und Nr. 4/2011, Seite 68, „Ausblick“.