Sicherheit

Privacy Shield – Verhandlungen stocken

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Nach dem Ende von Safe Harbor sind die EU-Kommission und die USA bemüht das Datentauschabkommen Privacy Shield zügig voranzutreiben. Ein wichtiger EU-Ausschuss mit Vetorecht hat nun seine Zustimmung zum neuen Datenschutzabkommen verweigert.
Das Ende von Safe Harbor

Im Oktober 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass das damals geltende Datenschutzabkommen Safe Harbor nicht den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Seitdem arbeiten die EU-Kommission und die USA an einem neuen Datenschutzabkommen namens Privacy Shield.

Ausschuss nach Artikel 31 Richtlinie 95/46/EG

Wie Ars Technica berichtet, sollte letzten Donnerstag der sogenannte Ausschuss nach Artikel 31 seine Zustimmung zu den Entwürfen des neuen Datenschutzabkommens signalisieren. Der Ausschuss nach Artikel 31 umfasst Vertreter aller EU-Mitgliedsstaaten und unterstützt die EU-Kommission bei der Entscheidungsfindung bei Regelungen im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Datenschutzniveau maßgeblich

Die EU-Kommission ist darauf angewiesen, dass der Ausschuss den Plänen zum Privacy Shield zustimmt. Gestritten wird derzeit wohl über die Frage, ob das Datenschutzniveau in den USA ausreichend hoch und mit den europäischen Datenschutzbestimmungen vergleichbar ist.

Verweigert der Ausschuss seine Zustimmung zum Privacy Shield, sind der EU-Kommission die Hände gebunden. Diese müsste dann entweder den Entwurf im Sinne des Ausschusses nachbessern oder Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Ausschusses nach Artikel 31 einlegen.

Einigung wahrscheinlich

Zu erwarten ist, dass die EU-Kommission die Zeit bis zu den nächsten Treffen im Laufe des Monats und Anfang Juni nutzen wird, um eine konsensfähige Lösung zu erarbeiten. Angekündigt wurde bereits, dass die EU-Kommission einige Änderungsvorschläge der europäischen Datenschützer in den Entwurf übernehmen werden wird.