Rechtliches

Einmaliger Konsum von Amphetamin kann Fahrerlaubnis ausschließen

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn er ein ärztlich verordnetes Medikament mit Amphetaminen einnimmt und drogentypische Ausfallerscheinungen vorliegen. Hierbei reicht der einmalige Konsum schon aus.

Anfang des Jahres 2022 wurde ein Autofahrer im Rahmen eines Polizeieinsatzes von der Polizei angetroffen. Die Polizei stellte bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die toxikologische Untersuchung ergab dann schließlich auch eine Amphetamin-Konzentration im Blut des Autofahrers. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis.

Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wandte sich der Autofahrer und beantragte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vorläufigen Rechtsschutz. In dem Verwaltungsgerichtsverfahren legte er eine ärztliche Bescheinigung vor, in welcher ihm das Medikament „Elvanse“ verordnet wurde. Dieses Medikament wird unter anderem bei ADHS-Patienten eingesetzt und enthält einen Wirkstoff der Gruppe der Amphetamine.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen. Der Autofahrer sei aufgrund der Einnahme von Amphetamin ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Amphetamine stellen nach Ansicht des Gerichts eine „harte Droge“ dar, die die Einziehung der Fahrerlaubnis rechtfertige. Es genüge hierbei grundsätzlich schon der einmalige Konsum einer harten Droge, um die Fahreignung auszuschließen. Hieran ändere auch die ärztlich verordnete Einnahme von Amphetamin nichts.

Bei der Einnahme von amphetaminhaltigen Arzneimitteln seien die Anforderungen, die bei medizinischem Cannabis gelten, wegen der Gefahr des Kontrollverlusts und des plötzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen. Könne ein Medikament demnach nicht sicherstellen, dass beim Patienten drogentypische Ausfallerscheinungen ausgeschlossen sind, führe das zur Ungeeignetheit zum Führen eines KFZ.

Bei dem Autofahrer im konkreten Fall sei es genauso gewesen. Er habe auf Amphetamin zurückzuführende Ausfallerscheinungen gehabt, wie geweitete Pupillen, Zittern und Unruhe. Trotzdem habe er am Straßenverkehr teilgenommen.

 

Entnommen aus RdW-Kurzreport 2022, Heft 16/2022, Rn 272.