Grundlagen Rechtliches

Datenschutzverstöße als Wettbewerbsverstoß

Blauer Hintergrund mit Karte von Europa. Darauf zwölf gelbe Sterne im Kreis. Darin schematisierte Darstellung eines Schlosses und darunter der Schriftzug DSGVO.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) traf eine wegweisende Entscheidung, die insbesondere für Kleinunternehmer und Privatpersonen von großer Bedeutung ist. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wettbewerbsrechtlich verfolgt werden können.

Die Beklagte, ein in Irland ansässiges Unternehmen, betreibt das soziale Netzwerk Facebook. Im sogenannten „App-Zentrum“ dieser Plattform wurden Online-Spiele angeboten, bei denen Nutzer durch das Anklicken eines Buttons ihre personenbezogenen Daten freigaben. Dabei wurden sie jedoch nicht ausreichend über den Umfang und Zweck der Datenerhebung informiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und klagte auf Unterlassung.

Entscheidung des BGH

Der BGH entschied, dass ein solcher Verstoß gegen die Informationspflichten der DSGVO nicht nur datenschutzrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch als wettbewerbswidriges Verhalten eingestuft werden kann. Damit bestätigte das Gericht, dass Verbraucherschutzverbände berechtigt sind, Datenschutzverstöße im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen.

Bedeutung für Kleinunternehmer und Privatpersonen

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen: Kleinunternehmer, die Online-Dienste anbieten, müssen sicherstellen, dass sie ihre Kunden transparent über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Andernfalls drohen nicht nur datenschutzrechtliche Sanktionen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Klagen.

Privatpersonen profitieren von einem gestärkten Verbraucherschutz. Sie können sich darauf verlassen, dass Unternehmen ihre Datenschutzrechte respektieren müssen und Verstöße konsequent verfolgt werden.

Fazit

Das Urteil des BGH unterstreicht die wachsende Bedeutung des Datenschutzes im Wettbewerbsrecht. Unternehmen sollten ihre Datenschutzrichtlinien sorgfältig prüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Verbraucher hingegen können sich darauf verlassen, dass Datenschutzverstöße nicht nur von Behörden, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden effektiv bekämpft werden.

BGH, Beschl. v. 27.03.2025 – I ZR 186/17

Entnommen aus dem RdW-Kurzreport 13/2025, Rn. 161.