Ab dem 25.12.2022 sind die Bausteine der Europäischen Gesundheitsunion offiziell gesetzt. Dies umfasst nicht nur ein stärkeres Regelwerk betreffend schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, sondern auch einen umfassenderen Auftrag für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
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Haftung bei Kollision nach Anfahrt vom Fahrbahnrand
Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist ein „anderer Verkehrsteilnehmer“ nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, nicht aber der vom Fahrbahnrand Einfahrende. Im vorliegenden Fall parkte die Klägerin in einer Parkbucht. Beim Ausparken kollidierte sie mit dem Fahrzeug der Beklagten, die einen Spurwechsel auf die rechte Fahrbahn vorgenommen hatte.
Waffenbesitz – Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Strafurteil gleich
Ein Amtsgericht in Rheinland-Pfalz hatte einen Waffenbesitzer mit rechtskräftigem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. Nach Anhörung des Betroffenen widerrief das zuständige Landratsamt in Oberbayern die für ihn ausgestellten Waffenbesitzkarten und traf Folgeanordnungen.
Gut gerüstet für Energiekrise und Blackout
Zahlreiche Empfehlungen und Maßnahmen, Prognosen und Wahrscheinlichkeiten für einen Stromausfall beherrschen die Medien. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für Privatpersonen eine Liste herausgegeben, was man am besten zuhause haben sollte: Wasser, Lebensmittel, Wärme und Licht.
Kein digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften zum Betrieb
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung werden Rufe lauter, Gewerkschaften elektronische Zugänge zum Betrieb zu ermöglichen. Die nachfolgende Entscheidung stellt klar, dass Arbeitgebern zumindest keine Pflichten zum aktiven Handeln zugewiesen werden können.
Kosten für Rauchwarnmelder trägt Vermieter
Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird eine lange umstrittene Rechtsfrage endgültig geklärt. So kann der Vermieter künftig die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht mehr als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.