Seit 2019 ist die Nutzung von Handy-Programmen, die vor Radarfallen im Straßenverkehr warnen, strafbewehrt. Mit einer Entscheidung des OLG Karlsruhe wird nun weitergehend klargestellt, dass nicht nur die eigene Nutzung, sondern auch die eines Mitfahrers verboten ist.
App
Datenschutzbehörden warnen vor WM-Apps Hayya und Ehteraz
Für die Einreise zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar ist die Installation der Apps „Ehteraz“ und „Hayya“ verpflichtend. Eine erste Analyse zeigt, dass die Datenverarbeitungen der Apps wahrscheinlich deutlich weiter gehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben.
Barrierefreier Notruf: Die App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und einfach zu alarmieren, ohne dabei sprechen zu müssen. Sie eignet sich deshalb insbesondere für Menschen, die nicht oder nicht gut telefonieren können.
Mangelnder Verbraucherschutz bei Mobilen Apps – Bundeskartellamt identifiziert Problemfelder
Das Bundeskartellamt hat die Ergebnisse einer verbraucherrechtlichen Untersuchung zu Mobilen Apps vorgelegt. In zahlreichen Fällen gibt es gravierende Defizite beim Datenschutz. Nutzerinnen und Nutzer erhalten keine oder nur unzureichende Informationen über Zugriffe auf ihre persönlichen Daten. Es fehlt an deutlichen Hinweisen und an klaren, einfachen Kontrollmöglichkeiten.
Corona-Warn-App und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat bereits vor einiger Zeit die Corona-Warn-App zum Download bereitgestellt. Ziel der Warn-App ist die Nachverfolgung von Ansteckungen und Infektionsketten und deren Durchbrechung. Die App soll Nutzer warnen, die sich in der unmittelbaren Nähe von positiv getesteten Covid-19- Personen aufgehalten haben. Sie soll außerdem Verhaltenshinweise geben.
NO STALK: App dokumentiert Belästigung
Die WEISSER RING Stiftung hat für Stalking-Opfer die App "NO STALK" entwickelt. Mit Hilfe dieser können sie Kontaktversuche und Handlungen des Peinigers direkt und zeitnah auf ihrem Smartphone aufnehmen. Diese Aufnahmen sind bei der Polizei und vor dem zuständigen Gericht voll verwertbar.